Haushaltsantrag 2017/18: Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Die Stadt Leipzig richtet spätestens zum nächsten Schuljahr 2017/18 an der Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit ein. Die Finanzierung erfolgt dabei nach Möglichkeit über das Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ nach der die Stadt Leipzig den notwendigen Eigenanteil zur Verfügung stellt.

Sachverhalt:
Die Albert-Schweitzer-Schule, Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig verfügt bislang nicht über Schulsozialarbeit. Die Schule hat bereits vor zwei Jahren einen Antrag beim Kultusministerium gestellt, ohne dass dieser bislang positiv bescheidet wurde. Auch eine Elterninitiative bemüht sich seit Längerem über eine Petition für die Implementierung von Schulsozialarbeit.

Die Schule gilt aufgrund ihres großen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler (etwa 50-60 %) als Schule mit Oberzentrumsfunktion. Die Aufgabe, Schulsozialarbeit zu finanzieren, liegt daher in erster Linie beim Freistaat. Dieser stellt über das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung“ entsprechende Mittel zur Verfügung, welche durch die Stadt mittels zur Verfügung gestellter Komplementärmitteln abgerufen werden müssen. Die Landesförderung kann für das Einzelprojekt im 1. Jahr bis zu 80 % und im 2. Jahr bis zu 70 % der Gesamtausgaben betragen. Mindestens 20 % bzw. 30 % der Gesamtausgaben sollen durch das zuständige Jugendamt sowie Eigenmittel abgesichert werden. Sollten Landesmittel nicht zur Verfügung stehen oder bereits an anderen Schulen verplant sein, sollte die Stadt Leipzig adäquat wie die Stadt Chemnitz (Schulträger des „Terra Nova Campus, Die Entdeckerschule, Förderzentrum“) die Stelle für Schulsozialarbeit eigenständig schaffen.
Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren ansteigend. Der Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule liegt in der körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch emotionale und soziale Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten. Die Schule verfügt so auch über einen Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis Anfang der 1990er Jahre über Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiterin nie wieder besetzt.

Beschluss des erweiterten Finanzausschusses:

Es werden 5 VzÄ ab 01.08.2017 und weitere 5 VzÄ ab 01.08.2018 für Schulsozialarbeit neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen. Für die Haushaltsplanung 2017/2018 wird eine 90 %ige Förderung des Freistaates unterstellt. Hieraus resultieren zu veranschlagende Aufwendungen von 137.500 € für 2017, 412.500 € für 2018 und ab 2019 550.000 €. Die Eigenmittel i.H. von 10 % werden zusätzlich bereitgestellt.

Der Beschluss und die Besetzung der zusätzlichen Stellen gelten unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel.

Mit den bereitzustellenden Mitteln können ebenso die Anträge A 0039/17/18 und A 0105/17/18 sowie die Bürgereinwände BE 0018/17/18, BE 0049/17/18, BE 0110/17/18, BE 0129/17/18, BE 0130/17/18, BE 0156/17/18, BE 0196/17/18 und BE 0209/17/18 Berücksichtigung finden.

Protokollnotiz: Prüfung, ob weitere Mittel aus Schulsozialarbeiterprogramm zur Verfügung gestellt werden können und dann ggf. als Zuschuss an den freien Träger ausgereicht werden.

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