Haushaltsantrag 2017/18: Gesicherter Anteil der jährlichen Erhöhung für die Projektförderung ab 2018

gemeinsamer Haushaltsantrag 2017/18 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Der Anteil der jährlichen Erhöhungen der Fördermittel von 2,5 % für die Freie Kultur beträgt für die Projektförderung ab 2018 jährlich mindestens 20 %. Im Rahmen dieser Mindestvorgabe können die Mittel variieren.

Sachverhalt:
Im städtischen Haushalt werden die Mittel zur Förderung der freien Kultur jährlich um 2,5 % der Vorjahressumme erhöht. Im Jahr 2017 sind das 133.950 € mehr als im Jahr 2016.
Diese Erhöhung kann genutzt werden, um sowohl Mehrbedarfe der geförderten Institutionen (steigende Nebenkosten, Umsetzung des Mindestlohns, Inflationskosten usw.) aufzufangen als auch um Projekte zu fördern, die die wachsenden Aufgaben z. B. in der Soziokultur und in der kulturellen Bildung (u. a. steigender Bedarf an integrativen und inklusiven Angeboten) in Angriff nehmen, um somit die Herausforderungen einer wachsenden Stadt zu meistern. Letzteres hat die Stadt Leipzig als Schwerpunkt erkannt und in ihre Entwicklungsplanungen im Bereich Kultur aufgenommen.
Besonders im Fokus stehen hier die Vermittlung von Kultur an Kinder und Jugendliche. Laut des Schulentwicklungsplanes der Stadt Leipzig werden bis 2020/21 die Klassenzahlen an Grundschulen um 24 %, der Oberschulen um 34 % und der Gymnasien um 33 % steigen. Ebenso verhält es sich bei den Kitaplätzen.

Neben den Eigenbetrieben und den städtischen Museen, VHS, Musikschule, Städtische Bibliotheken usw. müssen auch die Angebote der Freien Kulturszene wachsen, weil besonders durch sie Kultur und Kulturvermittlung in die verschiedensten Stadtteile getragen wird und dadurch unterschiedlichste Zielgruppen erreicht werden können.
Neben den wachsenden Herausforderungen in unserer Stadt muss die Fachförderrichtlinie novelliert und die Förderinstrumente erweitert werden, um dem differenzierten Angebot der Freien Szene gerecht zu werden und eine zeitgemäße, zielgerichtete Kulturförderung zu gewährleisten. Hierzu ist es wichtig, mit den Vertreter_innen von „Leipzig plus Kultur“ im Gespräch zu bleiben, um die Bedarfe der Freien Szene zu ermitteln. Im Augenblick erarbeiten die Sparten der Freien Kulturszene Vorschläge für neue Förderinstrumente, die in die Überarbeitung der Fachförderrichtlinie einfließen sollen.

Die meisten der vorgeschlagenen Förderinstrumente zielen auf eine Differenzierung innerhalb der Projektförderung (u. a. Arbeitsstipendien, Konzeptförderung, Aktionsfonds). Um diese perpektivisch umzusetzen, bedarf es einer Planungssicherheit der Fördermittel, die für freie Projekte zur Verfügung stehen. Bei zu großen Schwankungen wie z. B. Absenkungen der Projektförderung können keine zusätzlichen Förderinstrumente realisiert werden, ohne regelmäßige Antragsteller (z. B. Ausstellungsräume mit Jahresprogramm) zu verdrängen.

Ein gesicherter prozentualer Anteil der jährlichen Erhöhung für die Projektförderung in dem benannten Mindestrahmen führt zu der benötigten Planungssicherheit, die z. B. für die Einführung neuer zeitgemäßer Förderinstrumente notwendig ist. Der Anteil der Erhöhung für die institutionelle Förderung der freien Kulturträger lässt genug Spielraum, um Mehrbedarfe der Institutionen zum Teil aufzufangen und neue Schwerpunktprojekte umzusetzen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 1. Februar 2017:

Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird in den kommenden Monaten in den Ausschüssen beraten.

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