Haushaltsantrag 2017/18: „Kino der Jugend“

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Aus dem beantragten Programm „Städtebauförderung Soziale Stadt“ (SSP) sind Mittel in Höhe von jeweils 100 T € für die Jahre 2017 und 2018 für die Liegenschaft „Kino der Jugend“ für die Instandsetzung des Gebäudes als Magistralenzentrum für kulturelle, soziale und/oder gemeinwesenorientierte Angebote in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Mittel werden nach Vorliegen der Voraussetzungen durch den Stadtrat freigegeben.

Sachverhalt:
Mit Stadtratsbeschluss vom Februar 2016 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, in Fortsetzung der Stadterneuerungsstrategie für das Kerngebiet Leipziger Osten und Leipzig-Grünau sowie als Neubeginn für das Gebiet Paunsdorf, fristgerecht Ende Februar 2016 Anträge zur Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) - Investitionen im Quartier - 2016-2025 zu stellen.

Das „Kino der Jugend“ liegt im SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025).
Der Stadtrat hat im Oktober 2016 beschlossen: Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe erst nach Umsetzung des Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 und nicht vor dem 1.1.2018 auszuschreiben, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und /oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen.

Im Verwaltungsstandpunkt dazu teilt die Stadtverwaltung mit, prüfen zu wollen, ob im Rahmen des neu beantragten „Soziale-Stadt-Gebietes“ im Leipziger Osten Fördermittel für das „Kino der Jugend“ eingesetzt werden können. Für konkrete Umsetzungsschritte sind ggf. finanzielle Mittel bereitzustellen.

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