Haushaltsantrag 2017/18: Lärmschutz für die Güntzstraße

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Antrag:
Für die Errichtung der Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke an der Güntzstraße werden die zunächst erforderlichen Planungsmittel im Haushalt 2017 in Höhe von 50 T € eingestellt.
 
Sachverhalt:
Die Anwohner der Wohnsiedlung in der Schönbachstraße 63/65 (insgesamt 13 Eigenheime und 6 Eigentumswohnungen) sowie die Wohnhäuser im unteren Teil der Güntzstraße sind, mit dem Umbau des S-Bahnhofs Stötteritz, sehr stark von dem von Güter- und S-Bahnzügen ausgehenden Lärm, insbesondere in der Nacht, gestört. Mit dem DB-Bauprojekt weist der Lärmschutz jetzt zur Güntzstraße hin zwischen Haus Nr. 5 bis Haus Nr. 13 eine gravierende Lücke auf. Die aktuelle Lärmkartierung zeigt für das Gebiet in der nördlichen Güntzstraße Lärmwerte über den zulässigen von 54 dB(A) in der Nacht und 64 dB (A) am Tag.
Die betroffenen Bürger und Bürgerinnen im Bereich der unteren Güntzstraße kämpfen seit vielen Jahren um einen angemessenen Lärmschutz. Mit Neugestaltung des Stötteritzer Bahnhofs wurde die gesamte Fläche, d. h. der ganze Bahnhof wesentlich angehoben. Darüber wurden beide Güterzuggleise zur Güntzstraße hin verlegt. Zudem hat man zusätzliche Weichengleise errichtet, die einen Rangierverkehr ermöglichen. Außerdem wurde ein Endhaltepunkt geschaffen, so dass jetzt auch durch wartende S-Bahnen eine erhöhte Lärmbelastung entsteht. Das Amt für Umweltschutz hat betroffenen Anwohnern und Anwohnerinnen empfohlen, da ein Schlafen bei geöffneten Fenstern nicht möglich ist,  ihre Schlafräume mit unabhängigen Lüftungseinrichtungen zu versehen.
Die Folgen starken Lärms für die Gesundheit, insbesondere während der Nacht, sind hinlänglich bekannt und wissenschaftlich bewiesen. Daher ist ein wirkungsvoller Lärmschutz für dieses Gebiet dringend angebracht.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 1. Februar 2017:

Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird in den kommenden Monaten in den Ausschüssen beraten. Die diesbezügliche Neufassung finden Sie hier.

Zurück