Haushaltsantrag 2017/18: Projektmittel für das Kulturerbejahr 2018

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext
In die Schwerpunktsetzung der Kulturförderung für 2018 wird das Kulturerbejahr in der Vorhabensförderung für 2018 berücksichtigt.

Sachverhalt:
2018 soll nach dem Willen der Europäischen Kommission ein Europäisches Kulturerbejahr werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kultusministerkonferenz, die kommunalen Spitzenverbände und das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) begrüßen dies ausdrücklich.
Das europäische Jahr des kulturellen Erbes (European Cultural Heritage Year/ECHY) soll unter dem Motto „Sharing Cultural Heritage“ stehen und hat das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in Europa die Zeugnisse gemeinsamer Geschichte und Kultur ins Bewusstsein zu rufen und das Engagement für deren Erhaltung zu fördern.
Bei der Umsetzung des Europäischen Jahres innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird das bauliche und archäologische Erbe ein Schwerpunkt sein. Es soll als unmittelbar erlebbarer und flächendeckend sichtbarer Ausgangspunkt bei der Vermittlung der zentralen Botschaften des Kulturerbejahres dienen. Aber auch andere Aspekte des materiellen und immateriellen Kulturerbes werden erfahrbar. Literatur, bildende Künste oder die gemeinsame europäische Musiksprache und Geschichte, wie sie beispielsweise in Museen und Archiven bewahrt, erforscht und präsentiert werden, sollen im Sinne eines ganzheitlichen Kulturerbebegriffs einbezogen werden.
Die Stadt Leipzig mit ihrem großartigen Denkmalsbestand soll sich daran mit einer Ausschreibung beteiligen, um z.B. auf bedrohte Denkmäler aufmerksam zu machen und Initiativen die sich für die Revitalisierung einsetzen, zu bekräftigen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 1. Februar 2017:

Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird in den kommenden Monaten in den Ausschüssen beraten.

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