Haushaltsantrag 2017/18: Schaffung einer externen Beschwerde-/Ombudsstelle zur Qualitätssicherung im Kinderschutz zwischen KlientInnen und den Erziehungs- und Familienberatungsstellen

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig fördert und unterstützt die Einrichtung einer externen Ombudsstelle für die Qualitätssicherung im Kinderschutz zwischen Klienten und Klientinnen und den Erziehungs- und Familienberatungsstellen, den Kinderschutzeinrichtungen und dem ASD.
  2. Zur Absicherung dieser Beschwerde-/Ombudsstelle werden 50 T € p.a. zusätzlich zu den Mitteln im Kinder- und Jugendhilfebudget für zunächst 2017/18 zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:
Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe stärker als bisher zur Qualitätssicherung im Kinderschutz, beispielsweise zur Etablierung und Überprüfung von einrichtungsspezifischen Kinderschutz-Konzepten. Dem folgend sprechen sich die Leipziger Erziehungs- und Familienberatungsstellen für die Schaffung einer externen Beschwerdestelle ein, welche als neutrale Ansprechpartnerin für Klienten und Klientinnen im Beschwerdefall zur Verfügung steht, Klienten und Klientinnen über ihre Rechte informiert und in komplizierten Fällen bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten helfen kann.
Im 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) wird das Ziel der Implementierung einer Beratungs- und Schlichtungsstelle/Ombudschaften und deren modellhafte Einführung durch eine Anschubfinanzierung von Bund und Land formuliert. Dies sollte nunmehr Umsetzung erfahren und mit der im Antrag formulierten Stelle assoziiert sein.

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