Haushaltsantrag 2017/18: Statt Vergabe nach Höchstgebot: Erbbaurecht und Konzeptvergabe bei Veräußerungen stärken!

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen sind für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 1,0 Mio. € zu kürzen.

Sachverhalt:
Im PSP-Element 70000051 werden die Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücksverkäufen für das Jahr 2017 mit 4.348.300,00 € und für das Jahr 2018 mit 5.093.550,00 € beziffert.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erkennt in diesem Zusammenhang an, dass der strategische Grunderwerb im Haushaltsplanentwurf für 2017/2018 deutlich stärker finanziell untersetzt wurde als noch in den Vorjahren. Und auch der Planansatz für die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurde offensichtlich deutlich im Vergleich zu den Vorjahren (vorl. RE 2015: 8,2 Mio. €; Plan 2016: 11,1 Mio. €) verringert.

Dieser wird allerdings überwiegend begründet mit dem Umstand, dass der Stadt Leipzig Verkaufsgrundstücke nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Nicht eingegangen wird auf den Stadtratsbeschluss vom Juli 2015 zur Neuausrichtung der strategischen Liegenschaftspolitik: Bis heute hat die Stadtverwaltung das entsprechende Strategiepapiers dem Stadtrat noch nicht als Beschlussvorlage vorgelegt.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in diesem Zusammenhang nochmals dafür aus, statt Vergaben nach Höchstgebot bei Veräußerungen kommunaler Liegenschaften verstärkt auf das Erbbaurecht zu setzen und die Konzeptvergabe zur Anwendung zu bringen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir eine weitere Absenkung der Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 1,0 Mio. €.

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