Haushaltsantrag 2017/18: Umweltfreundliche Mobilität fördern

Haushaltsantrag 2017/18 zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Antrag:

  1. Im Teilhaushalt 54 werden 500 T € p.a. für zusätzliche Mittel für Personal- und Sachaufwendungen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität eingestellt.
  2. Die zusätzlichen Stellen werden dem Dezernat VI zusätzlich zugeordnet und sind keine Änderung der vorgenommenen dezernatsinternen Priorisierung.


Sachverhalt:
Die Einrichtung von Tempo 30 vor Schulen und Kitas kommt erst voran seitdem hierfür eine Stelle eingerichtet wurde. Das Beispiel zeigt, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um durch vergleichsweise kleine und nicht-investive Maßnahmen umweltfreundliche Mobilität zu fördern.
Ob Tempo 30 in der Bernhard-Göring-Straße, die Aufhebung der Radwegnutzungspflicht z. B. in der Johannisallee oder die Ausweitung des Parkraummanagements nicht nur im Waldstraßenviertel: Zur Förderung von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr bedarf es nicht immer baulicher Lösungen. Schon das Aufstellen oder Entfernen von Straßenschildern kann die Attraktivität fördern. Obwohl bei den oben genannten Beispielen die Verwaltung in Antworten zur Anfrage zumindest bei der Bernhard-Göring-Straße und der Johannisallee eine zeitnahe Umsetzung angekündigt hatte, ist bisher nichts passiert. Entsprechend muss die personelle Ausstattung verbessert werden und müssen Sachmittel zur Verfügung gestellt werden, damit ggf. Planungen und Gutachten beauftragt werden können.

Die Maßnahmen müssen noch nicht einmal immer kritisch und umstritten sein. So hat z. B. beim Lindenauer Markt der Stadtrat die Verwaltung einstimmig beauftragt, entsprechende Vorschläge für eine Umgestaltung vorzulegen. Beim Projekt "Mach's leiser" in Stötteritz wurde konstruktiv mit allen Beteiligten ein ganzer Katalog kleiner und großer Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erarbeitet. Solche Projekte und ihre Umsetzung dürfen nicht an fehlenden Kapazitäten scheitern.


Bericht zur Umsetzung des Beschlusses

Die Besetzung der Stellen ist in Arbeit und soll im 4. Quartal vorgenommen werden.
Zwei Stellen sind für die Abteilung Generelle Planung eine Stelle für die Straßenverkehrsbehörde geplant.
In der Abteilung Generelle Planung werden die Sachgebiete ÖPNV und Straßenplanung sowie Standorte und Sonderplanungen gestärkt. Bei der Abteilung Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement das Sachgebiet Verkehrsregelung.
Gemäß Zwischenbericht zur Org.-Untersuchung für das Sachgebiet Verkehrsregelung vom Juni 2016 sind die Aufgaben am effektivsten erfüllbar, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter strikt gebietsbezogen eingesetzt werden. Die mit der Stellenzuordnung verbundenen Aufgaben im Rahmen der umweltfreundlichen Mobilität werden demzufolge auf alle Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter des Sachgebietes aufgeteilt. Die neue Stelle wird also eine ganz normale Stelle "Sachbearbeiter Verkehrsregelung" sein, wobei die Gebiete, für die die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zuständig sind, entsprechend angepasst werden.
Die zusätzlichen Mittel sollen für Untersuchungen zur erweiterten autoarmen Innenstadt, für Vorplanung von LVB-Maßnahmen, für Radverkehrsmaßnahmen aber auch für Untersuchungen zur Mobilitätsstrategie 2030 und für zusätzliche Untersuchungen im Rahmen des ExWoSt-Projektes verwendet werden. Ein detaillierter Kostenplan ist noch nicht erstellt.

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