Haushaltsantrag 2017/18: Zusatzmittel Kulturförderung für Aufgabenerweiterung zur Betreibung Budde-Haus

gemeinsamer Haushaltsantrag 2017/18 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke zur Beschlussfassung am 1. Februar 2017

Beschlusstext:
Aufgrund von Aufgabenübertragungen werden 2017 und 2018 zusätzlich zu bisher geplanten Haushaltsansätzen jeweils 170 T €  für die Förderung der freien Kultur in den Haushalt des Kulturdezernates eingestellt.

Sachverhalt:
Im städtischen Haushalt stehen zur Förderung der freien Kultur für 2017 bisher 5.491.950 € zur Verfügung. Das sind 133.950 € mehr als im Jahr 2016 und dies entspricht damit dem Beschluss, die Förderung der freien Kultur jährlich um 2,5 % der Vorjahressumme zu erhöhen. Von Seiten bisher her Geförderter wurden aber bereits Mehrbedarfe beantragt z. B. aufgrund steigender Nebenkosten und Personalkosten und es liegen zahlreiche Anträge für Projekte und Mittelbedarfe entsprechend der Schwerpunktsetzung zur Kulturförderung und angesichts der wachsenden Stadt, z. B. zur kulturellen Bildung vor, die mit den zusätzlichen Mitteln unterstützt werden sollten.

Von Seiten der Stadt ergeben sich aber auch zusätzliche Bedarfe in der Förderung, wie z. B. aufgrund der angestrebten Betreibung des städtischen Budde-Hauses durch einen freien Träger. Im Ausschreibungsverfahren wurde ein Träger ausgewählt, durch den für diese Aufgabe mit Beginn 2017 bisher 170 T € an Fördermitteln als notwendig angegeben wurde.
Das Budde-Haus ist ein wichtiger soziokultureller Anlaufpunkt im Stadtteil Gohlis im Eigentum der Stadt und benötigt eine gesicherte finanzielle und personelle Ausstattung, die aber nicht zu Ungunsten anderer freier Kulturakteure stattfinden sollte.
Wenn diese Betreibungskosten für das städtische Haus für 2017 und 2018 nicht zusätzlich eingestellt werden, wird die bereits geplante Erhöhung für die freie Kultur um 2,5 % pro Jahr in Gänze gebunden und weitere Mittel sind darüber hinaus notwendig und würden nicht mehr anderen Antragstellern zur Verfügung gestellt werden können.

Mit diesem Antrag soll verhindert werden, dass die angemeldeten dringenden Mehrbedarfe auch anderer Akteure (Institutionen und Projekte) komplett zurückgestellt werden müssen bzw. Zuschüsse abgesenkt.
Die zusätzlich mit diesem Beschluss zur Verfügung gestellten Mittel sollten ebenso wie die bisher im Haushalt eingestellten den Antragstellern, die mit ihren Anträgen befürwortet werden, im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss fördernd ausgereicht werden.

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