Haushaltsantrag 2027/28: 2,5 Prozent Regeldynamisierung für die freie Szene erhalten
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Personenantrag eingereicht von den Stadträt*innen Gesine Märtens, Pia Heine,, Mandy Gehrt, Ralf Pannowitsch, Thomas Kumbernuß
Beschlussvorschlag
Die seit 2016 geltende Regeldynamisierung der Förderung der freien Kunst- und Kulturszene in Höhe von 2,5 Prozent jährlich wird auch im Doppelhaushalt 2027/2028 fortgeführt. Dafür wird der Haushaltsansatz für die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf um 300.000 EUR jährlich erhöht. Die Mittel werden im Haushalt zusätzlich bereitgestellt.
Begründung
Seit 2016 gilt für die Förderung der freien Kulturszene in Leipzig eine jährliche Regeldynamisierung von 2,5 Prozent. Sie trägt dem einfachen Grundsatz Rechnung, dass ohne eine Dynamisierung bei steigenden Kosten eine reale Kürzung erfolgen würde. Eine Aussetzung der seit Jahren geltenden Regel würde ausgerechnet in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu einer strukturellen Schwächung der freien Szene führen. Sie muss ebenso wie die städtischen Kultureinrichtungen steigende Personal-, Honorar-, Miet-, Energie- und Betriebskosten tragen. Werden ihre Zuschüsse nicht angepasst, bedeuten diese Kostensteigerungen am Ende geringere Honorare, weniger Personal und am Ende weniger Kultur.
Die Stadt Leipzig hat 2026 erstmals selbst umfassend untersucht, was die Förderung der freien Szene bewirkt. Das Ergebnis ist eindeutig. Rund 1,4 Millionen Besuche und 27.500 Veranstaltungen im Jahr 2024 zeigen die enorme Leistungsfähigkeit und Reichweite der freien Kunst- und Kulturszene. Rechnerisch findet alle 19 Minuten eine geförderte Veranstaltung statt.
Auch finanziell ist die Förderung ausgesprochen wirksam. Jeder EUR Förderung durch das Kulturamt mobilisiert weitere 3,20 EUR aus Eigenmitteln, Drittmitteln und weiterer öffentlicher Finanzierung. Aus den im Antrag geforderten 300.000 EUR Mehraufwendung entsteht ein Mehrwert von ca. 1 Mio. EUR. Das heißt, es sind nicht nur 300.000 EUR, die dann fehlen! Die Regeldynamisierung ist kein zusätzlicher Förderstandard. Sie sichert den realen Wert der bestehenden Förderung und schafft Verlässlichkeit.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Die Freie Szene leistet einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung Leipzig als internationale Kunst- und Kulturstadt. Die Stadt stellt jährlich rund 12 Millionen Euro für die Förderung freier Kunst und Kultur zur Verfügung. Davon wurden 2024 11,5 Millionen Euro nach Fachförderrichtlinie Kultur ausgereicht. Mit diesen Mitteln wurden 1,4 Mio. Besuche von Kulturveranstaltungen freier Träger in über 27.000 Veranstaltungen ermöglicht. Allein durch die Institutionellen Förderung konnten 30 Mio. EUR private wie weitere öffentliche Mittel generiert werden.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.