Haushaltsantrag 2027/28: Anschubfinanzierung für zwei Taubenschläge
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag:
Für die anteilige Finanzierung für die Errichtung von zwei Taubenschlägen werden im Jahr 2027 8.000 EUR zusätzlich veranschlagt.
Begründung:
Um die Finanzierung der beiden Taubenschläge nicht allein aus kommunalen Mitteln sicherzustellen ist die Eruierung geeigneter und Der im Verfahren befindliche Antrag VIII-A-02032-NF-02 „Tauben nachhaltig schützen - Taubenschläge einrichten“ sieht u.a. die Errichtung zweier Taubenschläge nahe dem Lindenauer Markt sowie in der Leipziger Innenstadt vor, mit dem Ziel, die Taubenpopulation im Sinne des Tierwohls zu kontrollieren.
aussichtsreicher Förderprogramme sinnvoll, ebenso wie die Akquise von Spenden, z.B. in Form von Patenschaften, infrage kommender Partner*innen(organisationen). Auch die kommunalen Gesellschaften wie LWB, LEVG, wie auch die Eigenbetriebe, wie etwa die Musikalische Komödie oder die Oper, sind hier – bei Standortsuche und Finanzierung – einzubeziehen. Ebenfalls mit einbezogen werden sollen Akteur*innen und Inhaber*innen von betroffenen Gebäudekomplexen und Geschäften der Innenstadt, wie dem Hauptbahnhof, Galeria und/oder weitere.
Spender*innen, die einen monetären oder logistischen Beitrag zur Errichtung und Unterhaltung der betreuten Taubenschläge leisten, sollen entsprechend öffentlich sichtbar gewürdigt werden. Dies kann durch das Anbringen von Plaketten in geeigneter Weise realisiert werden.
Die Stadt soll ebenfalls einen Beitrag zur Errichtung zweier Taubenschläge leisten. Ein Taubenschlag kostet ca. bis zu 20.000 EUR in der Einrichtung. Wir erachten 20 Prozent Beteiligung der Stadt an zwei Taubenschlägen, in Summe 8.000 EUR, als angemessen.
Im Zuge der Runden Tische ist weiterhin ein kommunales, nachhaltiges und tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement gemeinsam mit Stadttauben-Vereinen und Tierschützer*innen, dem Tierschutzbeirat, der Veterinärmedizin der Universität Leipzig, der LEVG und kommunalen Eigenbetrieben sowie den Akteur*innen und Inhaber*innen von Gebäudekomplexen und betroffenen Geschäften der Innenstadt, wie dem Hauptbahnhof, Galeria und weiteren zu erarbeiten und die langfristige Betreuung der Taubenschläge abzusichern.
Für mehr Details und Hintergründe verweisen wir auf den Antrag VIII-A-02032-NF-02 „Tauben nachhaltig schützen - Taubenschläge einrichten“.
Bisher zugesagte Spender*innen und Unterstützer*innen sind:
Förderverein des Zoos Leipzig e.V.
Autohaus Klaus Zimmermann e.K.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Bei der Errichtung von Taubenschlägen handelt es sich um eine neue freiwillige Aufgabe, zu der die Gemeinde gemäß § 2 SächsGemO gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden erreicht.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.