Haushaltsantrag 2027/28: Aufstockung der Stelle „Fachplanerin Barrierefreies Bauen“ im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Fraktionsübergreifender Antrag mit Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

Im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird die bestehende Stelle Fachplanerin Barrierefreies Bauen von derzeit 0,5 VZÄ auf 0,64 VZÄ aufgestockt. 

Hierfür werden im Doppelhaushalt 2027/2028 die erforderlichen zusätzlichen Personalmittel bereitgestellt. 

Begründung

Barrierefreies Bauen ist eine Querschnittsaufgabe, die zahlreiche Bereiche der Stadtverwaltung und eine große Zahl kommunaler Bau- und Planungsprozesse betrifft. Der Bedarf an qualifizierter fachlicher Expertise in diesem Bereich ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 

Die Stadt Leipzig hat bereits im Jahr 2022 auf diesen Bedarf reagiert und auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses eine zusätzliche Stelle im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen für den Bereich Barrierefreies Bauen geschaffen. Die Stelleninhaberin unterstützt die Stadtverwaltung insbesondere bei der fachlichen Prüfung und Begleitung von Planungen und Bauvorhaben und bringt die spezifische Expertise zur Barrierefreiheit frühzeitig in die jeweiligen Prozesse ein. 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in Planungs- und Beschaffungsprozessen nicht selbstverständlich und in jedem Fall von Beginn an berücksichtigt werden. Barrierefreiheit wurde in der Vergangenheit beispielsweise bei der Beschaffung nicht barrierefreier Bürgerbusse, bei der Erarbeitung des Signaletikkonzeptes sowie bei der Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen zur Barrierefreiheit des Neuen Rathauses nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Erfahrungen verdeutlichen die Bedeutung einer kontinuierlich verfügbaren fachlichen Expertise innerhalb der Stadtverwaltung. 

Gleichzeitig nehmen Umfang und Komplexität der Aufgaben im Bereich des barrierefreien Bauens weiter zu. Die Stelleninhaberin ist mit einer Vielzahl unterschiedlicher Bau- und Planungsaufträge befasst. Diese reichen von der Prüfung konkreter Bauvorhaben über die Begleitung von Planungsprozessen bis hin zur fachlichen Beratung verschiedener Ämter und der Berücksichtigung einschlägiger Anforderungen und Normen zur Barrierefreiheit. 

Die derzeitige Ausstattung der Stelle mit 0,5 VZÄ reicht angesichts des bestehenden und wachsenden Aufgabenumfangs nicht mehr aus. Um die anfallenden Aufgaben bedarfsgerecht bearbeiten und die fachliche Expertise auch bei einer zunehmenden Zahl von Bau- und Planungsprozessen sicherstellen zu können, ist eine Aufstockung um 5 Wochenstunden erforderlich. 

Die beantragte Aufstockung ist mit vergleichsweise geringen zusätzlichen Personalkosten verbunden. Im Verhältnis zur Bedeutung der Aufgabe und zum Umfang der von der Stadt Leipzig verantworteten Bau- und Planungsmaßnahmen ist die finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt gering. Mit der Aufstockung wird jedoch sichergestellt, dass die notwendige Fachkompetenz für barrierefreies Bauen der Stadt Leipzig dauerhaft in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht und die Belange von Menschen mit Behinderungen frühzeitig und systematisch in städtische Planungs- und Bauprozesse einbezogen werden können. 

Die beantragte Aufstockung um lediglich fünf Wochenstunden schafft damit eine vergleichsweise geringe zusätzliche Haushaltsbelastung, stärkt jedoch wesentlich die fachliche Qualität und Verlässlichkeit der Barrierefreiheitsprüfung und trägt dazu bei, dass Barrierefreiheit bei städtischen Vorhaben nicht übersehen wird. 

 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwilliger Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

Die Aufgabe wird derzeit mit einem Stellenumfang von 0,5 VZÄ wahrgenommen. Zusätzliche Haushaltsmittel stehen derzeit für die beantragte Erhöhung der Stelle um 0,14 VZÄ nicht zur Verfügung. Eine Finanzierung durch Drittmittel z.B. über die SächsKommPauschVO ist für diese Aufgabe nicht möglich. Der fachliche Bedarf wird gesehen, kann aber aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel nicht befürwortet werden.

Des Weiteren würde eine Zustimmung zum Antrag zu einer Erhöhung des Personalaufwandsbudgets um jeweils durchschnittlich 11.760 € in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 führen. Die Einsparung durch die Streichung der VZÄ müsste das betroffene Dezernat an anderer Stelle dann erfüllen.

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