Haushaltsantrag 2027/28: Bedarfsgerechte Förderung der zivilgesellschaftlichen Integrationsarbeit in Leipzig - Fachförderichtlinie für Vereine der Integrationsarbeit und Migrant:innenselbstorganisationen
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Fraktionsübergreifender Antrag mit Migrant*innenbeirat, Fraktion SPD und Die Linke
Beschlussvorschlag
Die im Doppelhaushalt 2027/2028 für die Förderung von Vereinen der Integrationsarbeit vorgesehenen Aufwendungen werden erhöht. Hierfür werden in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 EUR bereitgestellt. Damit stehen für die Förderung im Rahmen der Fachförderrichtlinie ab dem Haushaltsjahr 2027 insgesamt 226.500 EUR jährlich zur Verfügung.
Begründung
Die Stadt Leipzig fördert auf Grundlage der seit 2018 auf Grundlage der 2017 beschlossenen Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration (Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-03858 vom 07.09.2017) interkulturelle Projekte Leipziger Vereine und Verbände. Seit 2019 besteht im Rahmen der Fachförderrichtlinie zudem die Möglichkeit einer institutionellen Förderung von Migrant:innenorganisationen. Gefördert werden Vorhaben, die die gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte stärken, unter anderem durch die Förderung des Austauschs und der Teilhabe, den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen sowie die Prävention von Diskriminierung. Die Angebote reichen dabei von Beratung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten über Ausfüllhilfen und Angebote zur Selbsthilfe bis hin zu ehrenamtlicher Sprachmittlung, Sprachförderung, sprachsensibler Nachhilfe und Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Der reguläre Förderansatz der Fachförderrichtlinie liegt seit 2019 bei jährlich 126.500 EUR und wurde trotz der deutlich gestiegenen Zahl der Menschen mit Migrationsgeschichte, der gewachsenen zivilgesellschaftlichen Strukturen und der damit verbundenen Bedarfe nicht entsprechend angepasst. Nach Angaben des Sozialreports der Stadt Leipzig hatten Ende 2018 insgesamt 14,7 Prozent der Leipziger Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Ende 2024 waren es bereits 20,8 Prozent beziehungsweise 131.638 Menschen. Sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind damit deutlich gestiegen. Mit dieser Entwicklung haben sich auch die zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Zahl der Vereine und Migrant:innenorganisationen in Leipzig weiterentwickelt. Damit steht einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach entsprechenden Angeboten eine weitgehend unveränderte Fördergrundlage gegenüber.
In den vergangenen Jahren konnten zusätzliche Förderbedarfe teilweise durch Mittel aus dem Ukraine-Budget aufgefangen werden. Im Jahr 2025 wurden von den beantragten 185.900 aus dem Ukraine-Budget III wurde ein Betrag in Höhe von 111.540 EUR aufgrund der Haushaltssituation im Jahr 2025 gesperrt. Somit stand für die Projektförderung ein Betrag in Höhe von ca. 75.000 EUR zur Verfügung. Die aus dem Ukraine-Budget bewilligten Projekte beliefen sich auf eine Gesamthöhe rund 169.000 EUR, so dass nach der späten Freigabe des Haushaltes im September 2025 der Differenzbetrag ausnahmsweise aus dem Fachamtsbudget des Referates für Migration und Integration in Höhe von rund 94.000 EUR gedeckt werden konnten.
Im Jahr 2026 wurden 160.100 EUR aus dem Ukraine-Budget III auf das Referat für Migration und Integration für die Projektförderung übertragen. Diese Übertragung wurde durch Bewilligungen nahezu komplett gebunden (159.400 EUR). Insgesamt wurden 2025 rund 309.000 EUR aus dem Ukraine-Budget für die Förderung der Integrationsarbeit an andere Ämter und Referate eingesetzt, unter anderem durch das Referat für Migration und Integration, das Referat Internationale Zusammenarbeit, das Referat für Demokratie und Gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie das Gesundheitsamt. Damit konnten zusätzliche Förderbedarfe bislang zumindest teilweise aufgefangen werden.
Diese Möglichkeit steht ab dem Haushaltsjahr 2027 jedoch nicht mehr in gleichem Umfang zur Verfügung. Laut der Beschlussvorlage-Nr. VIII-DS-03078 „Haushaltsansatz „Ukrainehilfe“ für die Haushaltsjahre 2027/2028 ist vorgesehen, ab 2027 keine entsprechenden Mittel mehr für die zivilgesellschaftliche Vereinsförderung bereitzustellen und keine Mittelübertragungen an andere Fachämter und Referate zu ermöglichen. Damit entfällt eine wichtige Möglichkeit, zusätzliche Förderbedarfe kurzfristig auszugleichen. Umso wichtiger ist es, den bereits bestehenden Bedarf künftig im regulären Haushaltsansatz der Fachförderrichtlinie abzubilden.
Gleichzeitig verschärft sich die Situation durch den Wegfall oder die Reduzierung weiterer Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Fördermöglichkeiten wie „Demokratie leben!“ und „Respekt Coaches“ stehen teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Auch durch veränderte Förderbedingungen auf Landesebene können bestimmte Projekte künftig nicht mehr in gleicher Weise über die Sächsische Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen (FRL IM) unterstützt werden. Darüber hinaus besteht insbesondere für die Zeit ab 2028 Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung zahlreicher Förderprogramme im Zusammenhang mit der EU-Förderperiode 2021–2027. Hinzu kommen Kürzungen beziehungsweise Reduzierungen kommunaler Angebote, unter anderem im Gesundheitsbereich, bei der Schulsozialarbeit sowie durch Stellenreduzierungen in Behörden. Damit geraten gerade jene zivilgesellschaftlichen Strukturen unter zusätzlichen Druck, die wichtige Unterstützungsleistungen für Menschen mit Migrationsgeschichte erbringen.
Die von der Fachförderrichtlinie geförderten Vereine und Migrant:innenorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Entlastung kommunaler Strukturen. Sie übernehmen Brücken- und Unterstützungsfunktionen zwischen Menschen mit Migrationsgeschichte, Behörden und anderen Institutionen und tragen dazu bei, dass Menschen Angebote und Leistungen tatsächlich erreichen und zunehmend selbstständig wahrnehmen können. Gleichzeitig fördern viele Projekte ehrenamtliches Engagement und schaffen Strukturen, die zur Selbsthilfe befähigen. Diese Angebote ergänzen die Arbeit der Stadtverwaltung und anderer professioneller Beratungsstrukturen, ersetzen diese jedoch nicht. Ohne eine ausreichende Förderung besteht die Gefahr, dass Unterstützungsbedarfe auf andere kommunale Strukturen, Beratungsstellen und nachbarschaftliche Netzwerke verlagert werden, die ebenfalls nur über begrenzte Kapazitäten verfügen. Eine Stagnation der Vereinsförderung kann daher zu einer zusätzlichen Belastung anderer kommunaler und sozialer Strukturen führen.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass der reguläre Förderansatz den tatsächlichen Förderbedarf zunehmend nicht mehr abbildet. Während der reguläre Ansatz weitgehend unverändert geblieben ist, mussten zusätzliche Bedarfe zuletzt über Sondermittel aufgefangen werden. Allein 2025 und 2026 wurden hierfür jeweils erhebliche zusätzliche Mittel aus dem Ukraine-Budget beziehungsweise dem Fachamtsbudget des Referats eingesetzt. Dies verdeutlicht, dass der tatsächliche Finanzierungsbedarf bereits heute über den regulär im Haushalt veranschlagten Mitteln liegt. Die beantragte Erhöhung schafft daher nicht nur eine verlässlichere und planbarere Finanzierungsgrundlage, sondern trägt auch dazu bei, bisher über Sondermittel gedeckte Bedarfe in den regulären Haushalt zu überführen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Fördermittel an die gestiegenen Bedarfe dringend erforderlich. Die beantragte Erhöhung um 155.000 EUR jährlich würde den Fördermittelansatz auf insgesamt 281.500 EUR pro Jahr anheben. Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere dazu beitragen, bewährte Angebote zu sichern, gewachsene Unterstützungsbedarfe abzudecken und durch den Wegfall anderer Fördermöglichkeiten entstehende Finanzierungslücken zumindest teilweise aufzufangen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass im Referat für Migration und Integration ausreichende personelle Kapazitäten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge zur Verfügung stehen, damit die zusätzlichen Mittel zeitnah, transparent und verlässlich eingesetzt werden können.
Eine auskömmliche Förderung der Integrationsarbeit ist damit nicht nur eine Unterstützung der Leipziger Zivilgesellschaft. Sie trägt dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ehrenamtliches Engagement zu stärken, Integrationsprozesse zu fördern, kommunale Strukturen zu entlasten, Folgekosten zu vermeiden sowie den stadtgesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt zu bewahren. Angesichts der gestiegenen Zahl von Menschen mit Migrationsgeschichte, der gewachsenen zivilgesellschaftlichen Strukturen und gleichzeitig rückläufiger Fördermöglichkeiten auf anderen Ebenen ist die Erhöhung der Mittel aus der Fachförderrichtlinie sachlich geboten.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden. Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Aus den dargelegten Gründen wird das Fördermittelbudgets des Referats für Migration und Integration im DHH 2027/2028 für die Förderung der Vereine und Projekte im bisherigen Umfang fortgeschrieben. Durch Priorisierungen wird es möglich sein, die bestehende Angebotslandschaft weitestgehend erhalten zu können.