Haushaltsantrag 2027/28: Budget Klimawandelanpassung
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag
Das Budget für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung wird in 2027 und 2028 ff. mit je 1,8 Mio. EUR zusätzlich ausgestattet.
Für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Klimawandelanpassung sind ggf. weitere notwendige Mittel im Programm darzustellen und zu hinterlegen.
Begründung:
Angesichts der erheblichen Herausforderungen des Klimawandels, die mit Extremwettereignissen wie Starkregen, Dürre und Hitze einhergehen, dulden gezielte Maßnahmen keinen Aufschub. Die Stadt selbst erklärt:
„Die zunehmenden Kosten zur Behebung der Schäden, die durch die Folgen des Klimawandels entstehen, sind den Kosten für eine nachhaltige Prävention, nämlich dem Klimaschutz, gegenüberzustellen. Es ist davon auszugehen, dass heute investierte präventive Kosten, Folgekosten des Klimawandels reduzieren.
Die Begrenzung der Klimakrise durch Klimaschutz sollte nicht nur aus Kostengründen Priorität haben, sondern auch, weil Anpassung an Hitze nur innerhalb eines biologisch festgelegten Bereichs möglich ist und diese Grenzen von mehr als nur Temperaturen abhängig sind z.B. durch Luftfeuchtigkeit, Windstärke und individuellen Wahrnehmungen und Vorbelastungen.
Es erscheint angezeigt, die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung im Bereich Klimaschutz zu stärken und in die Klimaanpassung zu investieren.“
(VIII-DF-03167 „Nach der Hitze ist vor der Hitze“)
Mit dem Sofortmaßnahmenprogramm Klimaanpassung (VII-DS-09199) und den Maßnahmen zur Klimaanpassung 2026 (VIII-DS-01506) liegen bereits erprobte und bewährte Ansätze vor.
Das Klimaanpassungsprogramm soll ebenfalls zeitnah erscheinen (Q3 2026) und einen dauerhaften Ansatz zur Klimawandelanpassung in Leipzig darstellen. Der Hitzesommer 2026 hat gezeigt, an welche Grenzen Stadt und Bevölkerung bereits jetzt kommen. In der Antwort auf VIII-DF-03167 wird deutlich, dass es an vielen Stellen an dringend benötigten personellen und finanziellen Ressourcen für weitergehende Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen fehlt.
Da uns die Verzögerung von Anpassungsmaßnahmen in Zukunft teurer zu stehen kommt und sowohl die Gesundheit der Bevölkerung als auch die Infrastruktur unter den Hitzeereignissen sehr leiden, wollen wir diese Lücke im Haushalt schließen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, dass die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Maßnahme ist im Kontext des HSK-Steckbriefs III-02 „Anpassung des Kommunalen Sofortmaßnahmenprogramms (SMP) zur Klimaanpassung und Resilienzsteigerung zu betrachten und wirkt sich damit unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Im Doppelhaushalt 2027/2028 ist ein Planansatz von jährlich 1.000.000 Euro für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung eingestellt.