Haushaltsantrag 2027/28: Eine moderne Verwaltung handelt proaktiv und transparent – Weiterentwicklung des Open Data-Portal Leipzig sichern

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlussvorschlag

Die Weiterentwicklung des Open Data-Portal der Stadt Leipzig wird mit jeweils 20.000 EUR für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 abgesichert. 

Begründung

Obwohl mit der Vorlage VII-DS-07325 der Ausbau und die Weiterentwicklung des Open-Data-Portals Leipzig (ODP-L) auf Vorschlag des Oberbürgermeisters im Stadtrat beschlossen wurde, wurde das Portal in den letzten beiden Jahren nicht weiterentwickelt. Die darin enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienung und Nutzerfreundlichkeit für die Verwaltung und Bürger*innen, wie etwa eine Vereinheitlichung zur Einstellung der Daten der Ämter, eine automatische Überspielung von Daten aus leipzig.de ins ODP-L und umgekehrt sowie der Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten, sind immer noch nicht vollständig umgesetzt. Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens in Staat und Kommune, machen öffentliche Daten das Verwaltungshandeln transparent und stärken somit die aktive Teilhabe der Stadtgesellschaft. 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.

Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.

Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.

Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.

Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

Die gegenwärtigen Planungen im Rahmen des Haushaltsstrukturkonzepts sehen vor, in den Haushaltsjahren 2027 bis 2031 jeweils 20.000 Euro des bestehenden Open-Data-Budgets von 25.000 Euro als Konsolidierungsbeitrag abzuschichten. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage wird an dieser Maßnahme festgehalten.

Das Open-Data-Portal wurde in den vergangenen beiden Jahren technisch weiterentwickelt und um zusätzliche Datenquellen ergänzt. Eine weitergehende Entwicklung von Schnittstellen zur weitgehend automatisierten Übertragung geeigneter Daten aus den Fachverfahren in das Open-Data-Portal konnte insbesondere aufgrund eines Personalwechsels und der anschließenden Stellensperrung nicht weiterverfolgt werden. Die betreffende Stelle ist seit dem 01.02.2025 unbesetzt. Auswahlgespräche zur Wiederbesetzung fanden im September 2026 statt; nach derzeitiger Planung soll die Stelle im ersten Quartal 2027 mit einem Umfang von 0,7 VZÄ wiederbesetzt werden.

Mit der geplanten Wiederbesetzung bestehen damit perspektivisch wieder die personellen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Bereichs Open Data.

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