Haushaltsantrag 2027/28: Eine moderne Verwaltung ist digital – heute in Digitalisierung investieren, um morgen von Automatisierung zu profitieren
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag
Das ASK-Projekt „Zukunftsprogramm Automation 2030“ wird in 2027 und 2028 mit je 1 Mio. EUR pro Jahr zusätzlich zum Digitalisierungsbudget ausgestattet.
Begründung
Die Maßnahme „KI-Initiative Leipzig 2026 – Zukunftsprogramm Automation Leipzig 2030“ ist Teil der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung. Außerdem ist sie im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) 2027 - 2031 (VIII-DS-03308) eingeplant und soll ab 2029 ff. wesentlich zur Konsolidierung beitragen. Mit der KI-Initiative soll unter anderem die Servicequalität für Bürger*innen verbessert, die Automatisierung von Antragsprozessen durch KI-gestützte Verfahren erarbeitet und damit die Bearbeitungszeiten von 40-60 Prozent bei standardisierten Prozessen reduziert werden.
Die Finanzierung des Zukunftsprogramms Automation 2030 soll aktuell im Rahmen des Digitalisierungsbudgets stattfinden, welches wiederum für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten innerhalb der Stadtverwaltung vorgesehen ist. Für die Jahre 2027 und 2028 ist das Digitalisierungsbudget mit 3,96 Mio. EUR bzw. 3,69 Mio. EUR angesetzt. Mit den fest eingeplanten Projekten wie dem Bauplanmanagementsystem BPMS (VIII-DS-01641), der weiteren Umsetzung der E-Akte und gestiegenen Kosten für Lizenzen und Hardware ist bereits ein großer Teil des Digitalisierungsbudget fest verbucht. Außerdem soll damit die weitere Digitalisierung von Fachverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) finanziert werden. Somit ist das Digitalisierungsbudget bereits fast vollständig verplant.
Für die Umsetzung des Zukunftsprogramms Automation 2030 werden ca. 3 Mio. EUR zusätzlich für die Entwicklung und Beschaffung in den Jahren 2027 und 2028 erwartet. Eine Finanzierung des Zukunftsprogramms aus dem Digitalisierungsbudget wäre somit nur möglich, wenn bereits andere eingeplante Digitalisierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Dies würde wiederum die Digitalisierung der Verwaltung verzögern.
Kurzum, es sind nicht genug Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 eingeplant, um sowohl geplante Digitalisierungsmaßnahmen als auch das Zukunftsprogramm Automation 2030 gleichzeitig umzusetzen. Beides ist aber notwendig, um die zum einen die Anforderungen des OZG zu erfüllen und zum anderen die Wirkung für das HSK zu entfalten, was wiederum eine Anforderung der Landesdirektion Sachsen ist. Wird hier gespart, würde das zu einer Mehrbelastung in den zukünftigen Haushalten führen und Verbesserungen für Bürger*innen und Verwaltung würden sich weiter verzögern.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und entspricht dem Grunde nach der Zielrichtung des Steckbriefs ASK 06 „KI-Initiative 2026 – Zukunftsprogramm Automation Leipzig 2030“ im Haushaltsstrukturkonzept. Erste Weichenstellungen für die KI-Initiative, mit einem potentiellen Stellenstreichvolumen von bis zu 120 VZÄ bis zum Jahr 2032, sind im laufenden Haushalt getroffen und die Finanzierung erfolgt innerhalb der vom OBM bestätigten Budgets.
Die Automatisierung von Masseverfahren mittels KI oder regelbasierter Systeme (Low-Code) befindet sich bereits in der Vorbereitung. Als Fokusverfahren wurden Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Aufenthaltstitel bestimmt, die auch zu den TOP-Produkten gemäß Studie der Sächsischen Staatskanzlei zählen. Die Verfahren befinden sich in der Entwicklungsphase in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen; ein dafür notwendiger Ausführungsbeschluss befindet sich in Arbeit.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs für den laufenden Betrieb im Doppelhaushalt 2027/28 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch bisher nicht möglich.