Haushaltsantrag 2027/28: Engagement von Bürgerschaft und Vereinen im Umweltbereich stärken
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag:
Das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Umweltamtes (Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig) wird um je 350.000 EUR in den Jahren 2027 und 2028 ff. erhöht.
Davon wird ein Teilbudget von 200.000 EUR für Fördermittel im Bereich Zero-Waste/Upcycling, ein Teilbudget von 100.000 EUR für nachhaltige Ernährung und 50.000 EUR für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung des Stadtgrüns oder Artenschutzes vorgesehen.
Das Budget für Energie- und Klimaschutzberatung bei freien Trägern wird in 2027 und 2028 ff. mit je 200.000 EUR fortgeführt.
Das Förderprogramm „Grün-blaue Infrastrukturen“ im Bereich des Amts für Stadtgrün und Gewässer wird in den Jahren 2027 und 2028 ff. um 250.000 EUR für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur erhöht.
Begründung:
Leipzig lebt vom zivilgesellschaftlichen Engagement seiner Bewohner*innen. Zahlreiche Vereine aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung, Zero-Waste/Upcycling und nachhaltiger Ernährung bereichern unsere Stadtgesellschaft und übernehmen Aufgaben, die die Stadt nicht abdecken kann.
Das Budget zur Fachförderung des Umweltamtes wurde im Doppelhaushalt 2025/26 vollständig ausgeschöpft und soll daher auch wieder in dieser Höhe zur Verfügung stehen, um die Initiativen zu unterstützen, die strategische Ziele der Stadt Leipzig im Umweltbereich mit ihrem Engagement und viel ehrenamtlicher Arbeit befördern. Die Beibehaltung der Fördermittel ist ein wichtiger Schritt, um den Vereinen ein verlässlicher Partner zu sein und sie bei ihrer Arbeit weiter zu unterstützen.
Mit Blick auf anhaltend hohe Energiepreise soll auch das 2023 eingeführte Budget für die Energie- und Klimaschutzberatung bei freien Trägern i.H. v. 200.000 EUR fortgeführt werden, um Maßnahmen des Klimaschutzes und des Energiesparens zu befördern.
Die Aufteilung der Gelder in verschiedene Bereiche (Umwelt-/Natur-/Artenschutz, Zero-Waste/Upcycling, nachhaltige Ernährung) hat sich bewährt, damit möglichst viele verschiedene Aspekte des Engagements abgebildet werden und neben bekannten und verlässlichen Vereinen auch neue Projekte und Initiativen Berücksichtigung finden. Eine Anpassung der Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz unter diesen Gesichtspunkten ist seit längerem vorgesehen, und sollte in 2027 erfolgen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Das bestehende Budget für Energie- und Klimaschutzberatung bei freien Trägern wurde bisher in einem separaten Innenauftrag abgebildet, wird jedoch ab 2027/2028 in dem übergeordneten PSP-Element 1.100.56.1.0.02 in unveränderter Höhe fortgeschrieben.