Haushaltsantrag 2027/28: Erhalten ist günstiger als retten – Studio Lößnig sichern und weiterentwickeln
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Personenantrag eingereicht von den Stadträt*innen Gesine Märtens, Anna-Lisa Möbius, Jule Nagel, Marius Wittwer, Ralf Pannowitsch und Susanne Scheidereiter
Beschlussvorschlag
- Für notwendige Sofortmaßnahmen zur baulichen Sicherung und Instandhaltung des städtischen Gebäudes Johannes-R.-Becher-Straße 22 werden im Haushaltsjahr 2027 100.000 EUR bereitgestellt.
- Für die Erarbeitung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzeptes werden im Haushaltsjahr 2027 25.000 EUR bereitgestellt. Das Konzept wird gemeinsam mit den derzeitigen Nutzer*innen und weiteren Akteur*innen aus Kultur, Jugend- und Stadtteilarbeit erarbeitet.
- Im Haushaltsjahr 2028 werden auf dieser Grundlage Investitionsmittel in Höhe von 600.000 EUR für die Sanierung der Außenhaut des Gebäudes bereitgestellt.
Begründung
Das Studio Lößnig ist mehr als ein Gebäude für das Leipziger Tanztheater. Es ist einer der wenigen Orte im Quartier, an denen sich Kultur, kulturelle Bildung, Kinder- und Jugendarbeit und Begegnung verbinden können. Das ist gerade in Lößnig von Bedeutung. Der Stadtteil ist im INSEK als Aufmerksamkeitsgebiet ausgewiesen. Die Stadt hat ein Quartiersmanagement eingerichtet, um den Stadtteil zu stabilisieren, Bewohner*innen stärker einzubeziehen und lokale Strukturen und Netzwerke zu stärken. Gleichzeitig fehlen im Quartier geeignete und flexibel nutzbare Räume für Begegnung, Kultur und soziale Arbeit.
Wie der Antrag VIII-HP-SBB-20006 des Stadtbezirksbeirat Süd verdeutlicht, müssen die Bewohnerinnen des Stadtteils schon lange mit ansehen, wie das Gebäude langsam verfällt. Der Stadtrat hat deshalb bereits 2022 beschlossen, den Standort unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheaters und der mobilen Jugendarbeit als weiteren Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums zu sichern. Die Nutzung ist also politisch gewollt, der Bedarf ist vorhanden – gefährdet wird beides durch den Zustand des Gebäudes.
Der Sanierungsbedarf ist seit Jahren bekannt. Weiteres Abwarten spart kein Geld, sondern vergrößert die Schäden und verteuert die spätere Sanierung. Deshalb müssen 2027 die dringendsten Schäden beseitigt und gleichzeitig mit einem Nutzungskonzept die langfristige Perspektive geklärt werden. 2028 muss die Sanierung der Außenhaut folgen. Gerade in einem Aufmerksamkeitsgebiet sollten wir vorhandene soziale und kulturelle Infrastruktur nicht verfallen lassen, sondern sie stärken.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden erreicht.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.