Haushaltsantrag 2027/28: Erhaltung der Genesungswohnung Health Space
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag
Im Ergebnishaushalt des Gesundheitsamtes werden für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jeweils 50.000 EUR zur Fortführung der Genesungswohnung „Health Space“ bereitgestellt.
Begründung
Der Health Space ist ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen oder psychosozialen Krise vorübergehend keinen geeigneten Ort für Stabilisierung und Genesung haben. Die Wohnung bietet einen geschützten Rückzugsraum. Eine bedarfsorientierte sozialarbeiterische Begleitung unterstützt die Bewohnenden dabei, ihre Lebenssituation zu ordnen und passende medizinische, psychosoziale oder soziale Hilfen zu erreichen.
Das Angebot richtet sich beispielsweise an Sexarbeitende nach gesundheitlichen Belastungen, medizinischen Eingriffen oder Schwangerschaftsabbrüchen, an Personen nach dem Verlassen einer von Gewalt geprägten Lebenssituation, an Menschen nach körperlichen oder psychischen Erkrankungen sowie an Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrungen. Es schließt damit eine konkrete Lücke zwischen ambulanter Beratung, stationärer Versorgung, Gewaltschutz und regulärem Wohnraum.
Die Maßnahme knüpft an die bereits bestehende Leipziger Beratungs- und Vermittlungsstruktur an. Das Gesundheitsamt berät Sexarbeitende nach dem Prostituiertenschutzgesetz und vermittelt bei festgestelltem Unterstützungsbedarf an geeignete Beratungsstellen weiter. Die Fachberatungsstelle Sexarbeit der aidshilfe leipzig arbeitet anonym und kostenlos zu gesundheitlichen, psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen sowie in akuten Krisen. Die Genesungswohnung ergänzt diese Angebote um das, was ambulante Beratung allein nicht leisten kann, einen vorübergehend verfügbaren Ort, an dem Stabilisierung tatsächlich möglich ist.
Die Ratsversammlung hat nach dem vorgelegten Ratsinformationsauszug bereits am 8. Februar 2023 unter TOP Ö 7.1.193 zur Vorlage VII-HP-08832 beschlossen, für das Jahr 2024 einen geeigneten freien Träger zu suchen und hierfür 60.000 EUR bereitzustellen. Das daraus entstandene Angebot nahm nach öffentlicher Berichterstattung im September 2024 seine Arbeit auf. Aktuell wird die Maßnahme nach Angaben des Projekts vollständig durch das Gesundheitsamt mit rund 50.000 EUR jährlich gefördert.
Der Bedarf besteht fort. Nach Angaben des Projekts warten zum Zeitpunkt der Antragstellung vier Personen auf einen Platz. Eine Beendigung zum 31. Dezember 2026 würde deshalb nicht auf einen weggefallenen Bedarf reagieren, sondern eine bereits vorhandene Versorgungslücke wieder öffnen. Zugleich gingen die aufgebauten Abläufe, die fachlichen Kooperationen und die in die Übernahme des Angebots investierte Arbeit verloren.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Maßnahme ist im Kontext mit der HSK-Maßnahme V-04 „Diverse Aufwandsreduzierungen im Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes“ zu betrachten und wirkt sich damit unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Die Genesungswohnung bleibt weiterhin erhalten und wird für Zwecke des Gesundheitsamtes genutzt. Die Betriebskosten in Höhe von jährlich 10.000 Euro sind für die Haushaltsjahre 2027/28 bereits eingestellt.