Haushaltsantrag 2027/28: Europäische Woche der Mobilität bedarfsgerecht finanzieren

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlussvorschlag:

 Zur Durchführung der Europäische Mobilitätswoche sind Mittel in Höhe von 100.000 EUR p.a. für 2027ff einzustellen. 

Begründung:

Die konzeptionell weiter entwickelte Europäische Mobilitätswoche sowie die dazugehörige Fachförderrichtlinie sollen in 2027 und 2028 umgesetzt werden. Besonders die Umsetzung der Großveranstaltung ‘Ring frei’ soll die nachhaltige Mobilität in Leipzig weiter stärken. Um die bislang sehr erfolgreichen Teilnahmen der Stadt Leipzig an den Europäische Mobilitätswochen fortzuführen sowie die Fachförderrichtlinie umzusetzen, ist die auskömmliche Mittelbereitstellung für die Europäische Mobilitätswoche nötig. 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden alle Vorhaben innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgetansatzes einer Priorisierung unterzogen. Im Ergebnis der Abwägung mussten die Mittel für die Europäische Mobilitätswoche auf 0,00 € Eigenmittel der Stadt gesetzt werden.

Unabhängig davon wird die Europäische Mobilitätswoche auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses VII-DS-02247 als zentrale Kampagne zur Kommunikation der Leipziger Mobilitätsstrategie 2030 weiterhin umgesetzt. Auch ohne finanzielle Mittel wird dadurch Kontinuität geschaffen, um das EMW-Netzwerk zu stärken und im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin Projekte umzusetzen. Die Entwicklung der Veranstaltungszahlen und der beteiligten Akteurinnen und Akteure zeigt eindrucksvoll, dass sich die EMW in Leipzig etabliert und das EMW-Netzwerk weiterentwickelt hat.

Das im Haushaltsantrag aufgeführte Budget von 100.000 € würde zudem für eine Umsetzung des autofreien Tages auf dem gesamten Promenadenring und der Vergabe von Fördermitteln nicht ausreichen.

Eine Berücksichtigung des zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden erreicht.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung.

Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies würde die mit dem HSK verfolgte Zielsetzung der strukturellen Haushaltsverbesserung beeinträchtigen.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen maßgeblich von der Umsetzung des vorgelegten Konsolidierungskonzepts und dem Erreichen der darin ausgewiesenen Konsolidierungsziele abhängt. Eine Änderung des HSK, die zu einer Reduzierung der Gesamtkonsolidierungssumme führt, kann daher die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts gefährden.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

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