Haushaltsantrag 2027/28: Förderung der Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Fraktionsübergreifender Antrag mit SPD und Die Linke
Beschlussvorschlag
Zur Dynamisierung im Produkt Vereine und Verbände in der Förderung des Sozialamtes werden 2 Prozent mehr Mittel eingestellt: zusätzlich und eckwerterhöhend 185.000 EUR jeweils in 2027 und 2028.
Für die Förderung von Vereinen und Verbänden im Gesundheitsamt werden zusätzlich und eckwerterhöhend jeweils 100.000 EUR in 2027 und 2028 eingestellt.
Begründung
Die sozialen Herausforderungen verlangen nach einer gut strukturierten, gut aufgestellten sozialen Landschaft. Die Vereine und Verbände, welche durch das Sozialamt gefördert werden, engagieren sich im Bereich Grundsatz, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, Gewaltschutz und fördern interkulturelle Kulturveranstaltungen und Gesundheit. Sie tragen entschieden zum sozialen Frieden, zu Zusammenhalt und Teilhabe bei. Die beantragte Summe entspricht 2 Prozent, da der Förderansatz für 2027/28 laut vorgestelltem Haushaltsansatz 9,28 Mio. EUR beträgt, und deckt als dynamischer Aufwuchs den Status quo.
Die vom Gesundheitsamt geförderten Vereine und Verbände leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsförderung, Prävention und niedrigschwelligen Versorgung, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Die zusätzlichen Mittel sichern ihre Angebote trotz gestiegener Personal- und Sachkosten und stärken damit die gesundheitliche Versorgung.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine Fortschreibung des im Jahr 2026 bewilligten Förderbudgets für die Jahre 2027 und 2028 vor. Durch Priorisierungen innerhalb des bestehenden Budgets wird es möglich sein, die bestehende Angebotslandschaft weitestgehend erhalten zu können.
Im Gesundheitsamt sollen weiterhin grundsätzlich alle förderfähigen Antragstellenden berücksichtigt werden. Um dies zu gewährleisten und die bestehende Förderstruktur beizubehalten, werden die bewilligten Förderbeträge für alle Antragstellenden gleichermaßen prozentual reduziert. Dadurch ergeben sich je Antrag nur geringfügige Reduzierungen. Die bisherigen Fördergrundsätze und Verfahrensweisen bleiben unverändert bestehen.