Haushaltsantrag 2027/28: Fortführung der Projekte Kommunales JugendWohnen und Leipziger JugendWohnen des Jugendhaus e.V. sichern

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Fraktionsübergreifender Antrag mit Fraktion Die Linke und SPD

Beschlussvorschlag

  1. Zur Fortführung des mit Beschluss VII-A-09457-ÄA-03 eingerichteten Projekts „Kommunales JugendWohnen“ werden im Doppelhaushalt 2027/2028 jährlich 500.000 EUR bereitgestellt. Damit werden die bestehenden Wohnplätze sowie die sozialpädagogische Begleitung im bisherigen Umfang gesichert.
  2. Das Projekt Leipziger JugendWohnen wird im Jahr 2027 mit zusätzlich 79.025,53 EUR und im Jahr 2028 mit zusätzlich 89.295,69 EUR gefördert.

Begründung

Zu 1. Das Projekt JugendWohnen Kommunal wird durch den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf umgesetzt. Es unterstützt mehrfach belastete junge Erwachsene dabei, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und eine schulische oder berufliche Perspektive zu entwickeln. 

Für diese jungen Menschen reichen herkömmliche Beratungs- und Vermittlungsangebote häufig nicht aus. Ohne eine gesicherte Wohnsituation und kontinuierliche Begleitung können sie die Anforderungen von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung oftmals nicht dauerhaft bewältigen. Deshalb verbindet das Projekt stabilen und bezahlbaren Wohnraum mit sozialpädagogischer Unterstützung und der Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven. Ziel dieses ganzheitlichen Ansatzes ist es, Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden und jungen Menschen den Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, sowie sozialer Teilhabe zu ermöglichen. 

Der Fortbestand des Projekts ist daher jugend-, sozial- und arbeitsmarktpolitisch notwendig. Ein Auslaufen der Finanzierung würde bewährte Strukturen und fachliche Kompetenzen gefährden und besonders jene jungen Menschen treffen, die auf kontinuierliche und verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Bereits erzielte Fortschritte könnten dadurch verloren gehen. Mögliche Folgen wären Wohnungslosigkeit, Ausbildungsabbrüche, eine dauerhafte Verfestigung von Arbeitslosigkeit, steigende Sozialausgaben und ausbleibende Steuereinnahmen. 

Die bisherigen Ergebnisse bestätigen den Ansatz. Bereits nach sechs Monaten Projektteilnahme konnten 13 junge Menschen eine Ausbildung aufnehmen oder stabilisieren. Acht Personen nahmen einen Schulbesuch auf, um einen Schulabschluss oder einen höheren Abschluss zu erwerben. Weitere Übergänge gelangen in Beschäftigung, Praktika und berufsfördernde Maßnahmen. Der im Betriebsausschuss KEE eingebrachte Zwischenbericht weist bei Vollauslastung ein rechnerisches Entlastungspotenzial von monatlich 136.760 EUR aus. Dabei handelt es sich um potenziell vermeidbare Aufwendungen, die vor allem dadurch entstehen, dass das Angebot kostenintensive stationäre Hilfen ablösen oder vermeiden kann. 

Der Stadtrat beschloss am 20. Juni 2024 mit dem Änderungsantrag VII-A-09457-ÄA-03 einstimmig die Umsetzung des Kommunalen JugendWohnens als Pilotprojekt. Der bisherige Umsetzungsstand und die Zwischenergebnisse zeigen, dass sich ein funktionierendes Angebot etabliert hat. Die Weiterfinanzierung verhindert den Abbruch bestehender Unterstützungsprozesse und ermöglicht auch künftig jungen Menschen mit besonders schwierigen Ausgangsbedingungen den Zugang zu gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe. 

Zu 2. Das Jugendwohnen-Projekt ist das Pionierprojekt für Jugendwohnen in Leipzig. Es bietet 18 bis 25-jährigen Raum zum Wohnen und sozialpädagogische Betreuung auf dem Weg in ein selbstständiges Leben. Gerade für Careleaver oder junge Menschen mit gebrochenen Biografien ist das Projekt, das in der Bornaischen Str. 96/98 arbeitet, eine essentielle Unterstützung. Inspiriert dadurch entstanden in den letzten Jahren entsprechende Projekte in kommunaler Hand. 

Das Leipziger JugendWohnen wird im Jugendamt in einem eigenen PSP-Element gefördert. Das zur Verfügung gestellte Budget reichte schon im Doppelhaushalt 2025/26 nicht aus und wurde aus dem Budget zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe "co-finanziert". Dies wird aufgrund des engen Rahmens im aktuellen Haushaltsentwurf schwierig. Darum beantragen wir die Aufstockung des PSP-Elements. 

 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird grundsätzlich anerkannt.

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwilliger Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

Zu BP 1:

Bei dem beantragten Vorhaben, das mit Beschluss VII-A-09457-ÄA-03 eingerichtete Projekt „Kommunales JugendWohnen“ fortzuführen, handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Der KEE hat dennoch weitere umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt und damit einen erheblichen Beitrag zur gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung geleistet. Hierzu zählen insbesondere bei diesem Angebot die Anpassung des Betreuungsschlüssels, die Überarbeitung der Angebotsstruktur, die Reduzierung der Platzzahl, aber auch Konsolidierungsmaßnahmen auf Ebene des Gesamtbetriebes sowie die Umlenkung anteiliger Personalmittel zur Deckung notwendiger Sachaufwendungen. Die in den vergangenen Wochen zusätzlich eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen ermöglichen die Fortführung des Angebots in einer reduzierten Form. Das Angebot wird künftig mit eingeschränkter sozialpädagogischer Begleitung und rund 18 Wohnraumkapazitäten betrieben. Die Kapazität verringert sich damit gegenüber dem bisherigen Angebot um etwa 50 Prozent.

Zu BP 2:

Eine Aufstockung des PSP-Elements „Leipziger JugendWohnen" aus zusätzlichen Ressourcen im Jahr 2027 mit zusätzlich 79.025,53 Euro und im Jahr 2028 mit zusätzlich 89.295,69 Euro ist daher nicht darstellbar.

Eine Finanzierung der Differenz zwischen den vorhandenen Mitteln im PSP-Element „Leipziger JugendWohnen“ und den notwenigen Mitteln ist einzig aus dem Budget der Kinder- und Jugendförderung (KiJuFö) grundsätzlich möglich, wenn der Jugendhilfeausschuss das Projekt entsprechend zur Förderung vorschlägt.

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet gem. 74 SGB VIII im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in eigenem Ermessen über die Verteilung des Budgets. Das Jugendwohnen-Projekt ist eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII und Angebote nach § 13 SGB VIII sind in der Förderkonzeption hoch priorisiert. Der Jugendhilfeausschuss kann die notwendigen Mittel daher aus dem Budget der Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung stellen, indem er dem Jugendwohnen-Projekt entsprechendes Gewicht einräumt. Die angespannte Haushaltslage wird im Doppelhaushalt 2027/28 Priorisierungsentscheidungen durch den Jugendhilfeausschuss notwendig machen.

Zurück