Haushaltsantrag 2027/28: Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Personenantrag eingereicht von den Stadträt*innen Anja Feichtinger, Falk Dossin, Elisa Gerbsch, Tobias Peter

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  

  1. das leerstehende Gebäude der ehemaligen Toilettenanlagen auf dem Gelände des Gärtnerhauses für eine kleinere stationäre Gastronomie bis zum I. Quartal 2028 umzubauen und im unmittelbaren Umfeld einen Freisitz einzurichten. Die gastronomische Nutzung mit Beginn II. Quartal 2028 ist in 2027 auszuschreiben.  
  2. eine niedrigschwellige kulturelle und gastronomische Nutzung im benachbarten Gärtnerhaus sowie im angrenzenden Innenhof planerisch vorzubereiten und in 2027 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Hierfür werden jeweils 100.000 EUR in 2027 und 2028 bereitgestellt.  

Begründung:

Ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark ist ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung in Schönefeld und war bereits Gegenstand mehrerer Haushaltsanträge. Im Rahmen des Haushalts 2023/24 wurde eine städtebauliche und grünordnerische Untersuchung mit dem Ziel einer gastronomischen und kulturellen Nutzung beauftragt und durchgeführt. Im Ergebnis hat sich neben der Eignung verschiedener Standorte für eine mobile Nutzung herausgestellt, dass die ehemaligen Toilettenanlagen leerstehen und sich für eine kleinere gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Toilette eignen. Dieses Gebäude kann unabhängig genutzt werden. Ein entsprechender Umbau des Gebäudes in Verbindung mit einem Freisitz kann einen ersten wichtigen Qualitätssprung mit sich bringen und sollte mit der Ausschreibung der gastronomischen Nutzung verbunden werden.  

Ein entsprechender Antrag wurde für den Haushalt 2025/26 beschlossen, ohne dass eine Zuweisung der Mittel an die Stadtreinigung erfolgte. Zwischenzeitlich sieht das gesamtstädtische Umsetzungskonzept für öffentliche Sanitäranlagen im Mariannenpark voraussichtlich im April Jahr 2027 die Aufstellung einer Sanitäranlage innerhalb des Mariannenparks vor, wofür das Gärtnerhaus nicht vorgesehen ist. Die konkrete Festlegung des Standorts erfolgt erst nach interner Prüfung und anschließender Abstimmung mit lokalen Akteuren sowie dem Stadtbezirksbeirat Nordost.

In einem zweiten Schritt sollte das angrenzende größere Gärtnerhaus sowie der Innenhof für eine gastronomische und kulturelle Nutzung planerisch vorbereitet werden. Im Zuge dessen sollte eine frühzeitige Interessenbekundung erfolgen. Die derzeit im Gebäude vorhandenen Funktionen sollten entweder im rückwärtigen Gelände oder gegenüber auf der derzeitigen Brachfläche südlich gegenüber des Gärtnerhauses neu untergebracht werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Zu Beschlusspunkt 1:

Die Abgabe bestehender Räumlichkeiten des Meisterbereiches für die Einrichtung einer kleineren stationären Gastronomie (oder auch eine Nutzung als öffentliche Toilette) wird vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) aus Eigenbedarfsgründen abgelehnt. Das ehemalige Toilettengebäude wird unter anderem als notwendiger Lagerraum genutzt.

Mögliche Aufstellflächen für mobile gastronomische Angebote im Mariannenpark befinden sich östlich des ehemaligen Planschbeckens am Spielbereich am Rodelberg und auf der Platzfläche westlich des ehemaligen Ernst-Thälmann-Hains. Die Standorte werden Unternehmen der mobilen Gastronomie im Zuge von Kontakten im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungen vom Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem das „Marktgeschehen“ gut bekannt ist, aktiv angeboten.

Zu Beschlusspunkt 2:

Der Betriebshof mit dem Gartenverwaltungsgebäude befindet sich in der Zuständigkeit des EB SRL. Die Gebäude werden für die Aufgaben der Bewirtschaftung, die Unterhaltung und die Pflege der öffentlichen Flächen durch den EB SRL vollständig benötigt. Die Umnutzung des Betriebshofs („Gärtnerhaus“) für Dritte (auch teilweise) durch das Einbringen einer niedrigschwelligen kulturellen und gastronomischen Nutzung ist im Sinne des Betriebszwecks nicht möglich. Bereits die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten für die Beschäftigten der Grünanlagenunterhaltung sind als unzureichend zu bewerten. Vor dem Hintergrund der begrüßenswerten Erweiterung der zu unterhaltenden Grünanlagen (bspw. Eutritzscher Ladebahnhof, Parkbogen Ost, Bayrischer Bahnhof) besteht für den Standort Mariannenpark außerdem die zwingende Notwendigkeit zur Unterbringung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich entsprechender Umkleide- und Sanitäreinrichtungen sowie von Technik.

Im Falle einer Umnutzung müsste der Betriebshof umverlegt werden. Da der Mariannenpark aber aufgrund seiner Größe täglich bewirtschaftet werden muss, ist es erforderlich, dass sich der Betriebshof innerhalb der Parkanlage befindet. Kurze Wege sind nachhaltig und sollten als Maßgabe in der Zeit des Klimanotstandes vorausgesetzt werden.

Eine Unterbringung der derzeit im Gartenverwaltungsgebäudes und im Innenhof vorhandenen Funktionen im rückwärtigen Gelände ist nicht möglich (fehlende Verwaltungs- und Sozialräumlichkeiten, zu wenig Platz, keine Erweiterungsmöglichkeit nach Westen wegen umfangreichem Altbaumbestand).

Der derzeit brachliegende nordöstliche Bereich der Sportplätze wird auch weiterhin für die Neuerrichtung eines Betriebshofes der aktuellen Größe als nicht geeignet eingeschätzt (ungünstige Zufahrtsmöglichkeiten für Pflegefahrzeuge durch tiefer liegende Geländesituation, längerer Fahrwege). Ferner wird eine solche umfangreiche Umnutzung von Sportflächen verbunden mit der Neuerrichtung von Verwaltungs-, Sozial- und Garagenräumlichkeiten und die einhergehende Versiegelung von Flächen aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt. Die Flächen der Sportanlagen gehören mit zum Gartendenkmal.

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der nordöstliche Bereich der derzeit brachliegenden Sportplätze in der städtebaulichen und grünordnerischen Untersuchung zur Stärkung des gastronomischen und kulturellen Angebots im Mariannenpark 2023/2024 als potentiell geeigneter Standort für eine langfristig zu entwickelnde stationäre Gastronomie im Park eingeschätzt (Baulichkeit auf „Stelzen“) wurde. Im Zuge der Entwicklung dieser Flächen wäre die Installation einer Park-Gaststätte südlich des Gärtnerhauses möglich. Die Lage ist zentral im Park, nahe dem Kinderspielplatz und wird als Durchwegung zwischen Wohngebiet und Kleingartenanlage stark genutzt. Zugang und Anlieferung für eine solche Einrichtung wäre über den Zufahrtsweg südlich des Gartenverwaltungsgebäudes möglich. Mit einer zusätzlichen Gastronomie im Mariannenpark können aus wirtschaftlichen Gründen sicher nicht nur Parkbesuchende zu Fuß oder mit dem Fahrrad angesprochen werden. Demnach sind auch die Erreichbarkeit/ KFZ-Zufahrt und PKW-Stellplätze im unmittelbaren Umfeld des Mariannenparks mitzudenken und deren Genehmigungsfähigkeit entsprechend den Bestimmungen des Natur- und Denkmalschutzes zu prüfen.

Zusammenfassung:

Die Abgabe bestehender Räumlichkeiten des Meisterbereiches für eine gastronomische Nutzung bzw. die Nutzung einer öffentlichen Toilette auf dem Betriebsobjekt ist zusammenfassend nicht möglich, da die vorhandenen Raumkapazitäten durch den EB SRL selbst genutzt und gebraucht werden. Erweiterungs- bzw. Ausweichstandorte stehen für den EB SRL nicht zur Verfügung. Der Antrag ist daher abzulehnen.

In der gemeinsamen Vor-Ort-Begehung am 22.09.2026 wurde die Sachlage den teilnehmenden Stadträten nochmals deutlich dargestellt.

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