Haushaltsantrag 2027/28: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung sichern - Behandlungsbudget an Bedarf anpassen

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Personenantrag eingereicht von den Stadträt*innen Jule Nagel, Chantal Schneiß, Katharina Krefft, Pia Heine, Anja Feichtinger, Katharina Subat, Volker Külow, Bernd Bahr

Beschlussvorschlag:

Das Behandlungskostenbudget für Menschen ohne Krankenversicherung, welches durch den Verein Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Leipzig (CABL e.V.) verwaltet wird, wird um jeweils 70.000 EUR in 2027 bzw. 2028 erhöht.

Begründung:

Das Projekt „Clearingstelle und Anonymer Behandlungsschein Leipzig“ trägt dazu bei, das Recht auf medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherung zu gewährleisten. Die Organisation hilft bei der Suche nach Kostenträgern und dem Anschluss an die Regelversorgung. Bis Versicherungsschutz besteht, werden anonyme, vertrauliche und kostenlose ärztliche Behandlungen ermöglicht.
  
Seit einigen Jahren verzeichnet CABL e.V. einen kontinuierlich steigenden Bedarf. Dies ist festzustellen an den steigenden Fallzahlen in der Beratung und der Anzahl an ausgegebenen Behandlungsscheinen. Darüber hinaus nehmen zugleich die Komplexität der Fallkonstellationen und damit die Anforderungen an die rechtliche und sozialarbeiterische  
Fachkompetenz deutlich zu. Als einzige stadtweite Anlaufstelle, bei der Fachberatungs-stellen, Ämter und Kliniksozialdienste qualifizierte rechtliche Einschätzungen zu komplexen Fällen einholen können, nimmt der CABL e.V. dabei eine zentrale Funktion innerhalb der Leipziger Beratungs- und Versorgungslandschaft ein. Die Entwicklung der vergangenen Jahre macht deutlich, dass die bestehenden personellen und finanziellen Kapazitäten den tatsächlichen Bedarf inzwischen deutlich unterschreiten und eine bedarfsgerechte Versorgung ohne eine entsprechende Aufstockung der Mittel langfristig nicht sichergestellt werden kann. Um eine Zahlungsunfähigkeit in Zusammenhang mit der  
medizinischen Versorgung vor Jahresende zu verhindern, wird dringend eine Aufstockung des Behandlungsbudgets benötigt.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden. Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Vor dem Hintergrund der durch den Verein gemeldeten steigenden finanziellen Bedarfe, wurde aktuell durch das Gesundheitsamt eine Prüfung der Abrechnungsunterlagen des Vereins, der Leistungsgewährung und des Verordnungsverhaltens der behandelnden Ärztinnen und Ärzte initiiert. Gemeinsam mit dem Verein sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um für alle Ärztinnen und Ärzte die Abrechnungsmöglichkeiten transparenter darzustellen und Fehlabrechnungen zu vermeiden. Des Weiteren wird geprüft, inwiefern das Gesundheitsamt unterjährig bei hochpreisigen Leistungen vor Gewährung durch CABL e. V. bei der Einschätzung unterstützen kann. Nach aktuellem Stand geht das Gesundheitsamt davon aus, dass bei einer konsequenten Beachtung und Einhaltung der Leistungs- und Verordnungsmodalitäten Einsparpotenziale bestehen und bereits so ein zusätzlicher Mittelbedarf vermieden bzw. deutlich reduziert werden kann.

Zudem stehen die Leistungen nach SGB V auf dem Prüfstand. Hierzu sind Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geplant, um bei SGB V-Leistungen nicht das kommunale Budget nutzen zu müssen.

Eine pauschale Erhöhung des Budgets erscheint daher aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zielführend und der Fokus soll auf den vorgenannten vorrangigen Maßnahmen liegen.

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