Haushaltsantrag 2027/28: Informationssicherheit stärken
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Fraktionsübergreifender Antrag mit CDU-Fraktion und SPD
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Jahr 2027 unter Einbindung der zuständigen Fachämter und des kommunalen IT-Dienstleisters Lecos ein gesamtstädtisches Konzept zur nachhaltigen Verbesserung der Informationssicherheit und Cyberresilienz der Stadtverwaltung vorzulegen. Das Konzept soll ein klares Zielbild beschreiben und insbesondere organisatorische und technische Maßnahmen zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen enthalten sowie einen priorisierten Maßnahmen- und dauerhaften Finanzierungsplan ab 2028 (d. h. einmalige und laufende Aufwände) aufzeigen.
Das Konzept ist dem Stadtrat einschließlich einer Priorisierung der Maßnahmen, eines Zeitplans und einer belastbaren Kostenschätzung so rechtzeitig vorzulegen. dass die Ergebnisse in die Haushaltskonkretisierung für das Jahr 2028 einfließen können, sowie um rechtzeitig erforderliche Vergabeverfahren auf Seiten der Lecos GmbH beginnen zu können.
Für das Haushaltjahr 2027 ist ein Betrag in Höhe von
250.000 EUR
für die Erstellung des Konzeptes mit der Lecos GmbH sowie externen Sachverstand einzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2028 wird vorsorglich ein Betrag in Höhe von
1.000.000 EUR
für die Umsetzung von ersten prioritären Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingestellt.
Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheidet der Stadtrat auf Grundlage des im Jahr 2027 vorzulegenden Konzepts. Darüber hinaus soll ein kontinuierliches Monitoring zur Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen aufgebaut werden. Vorrangig zu prüfen sind insbesondere Maßnahmen zur Absicherung externer Zugänge, zur Verbesserung der zentralen Protokollierung und Angriffserkennung, zur stärkeren Netzwerksegmentierung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung kritischer Verwaltungsleistungen auch im Krisenfall.
Begründung
Der im Jahr 2026 bekannt gewordene Sicherheitsvorfall bei der Lecos GmbH sowie der Vorfall in Berlin und weiteren Fällen hat gezeigt, dass kommunale IT-Infrastrukturen zunehmend Ziel von Cyberangriffen sind. Ursache bei der Lecos GmbH war eine Schwachstelle im VPN-Zugang, die einen unbefugten Zugriff auf Verzeichnis- und Kontaktdaten ermöglichte. Auch wenn keine Fachverfahren sowie keine Bürger- oder Kundendaten betroffen waren, verdeutlicht der Vorfall die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Informationssicherheit.
Als Reaktion wurden bereits technische Sofortmaßnahmen bei der Lecos GmbH wie die Erweiterung der Mehrfaktor-Authentifizierung für alle Lecos-Mitarbeitenden, die Überprüfung der Protokollierung sowie Maßnahmen zur stärkeren Netzwerksegmentierung eingeleitet.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass erfolgreiche Cyberabwehr nicht allein eine technische Aufgabe ist. Nach Cyberangriffen wurden unter anderem Notfall- und Wiederanlaufkonzepte erstellt, Krisenstrukturen aufgebaut, Sicherheitsverantwortlichkeiten gestärkt und zusätzliche Investitionen in die Informationssicherheit vorgenommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfehlen Kommunen ausdrücklich, ihre Krisen- und Sicherheitsvorsorge systematisch auszubauen.
Mit der Erstellung eines kommunalen Sicherheitskonzeptes im Jahr 2027 unter Mitwirkung der Lecos GmbH und der Bereitstellung erster Investitions- und Servicemittel ab dem Jahr 2028 soll die digitale Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig gesichert und das Risiko vergleichbarer Vorfälle reduziert werden.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht warden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.