Haushaltsantrag 2027/28: Kommunale Wohnungsbauförderung aufstocken
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag:
Die kommunale Wohnraumförderung wird um 700.000 EUR / Jahr aufgestockt zur Fortführung und Verstärkung der bestehenden Förderrichtlinien Energieeffizienz mit stabilen Mieten, Aktivierung leerstehender Wohnungen und Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften sowie für die Förderrichtlinien Kleine und Große Wohnungen und Angleichung der Bewilligungsmiete, sofern deren Förderung im Rahmen des Ergebnishaushalts möglich ist.
Begründung:
Bezahlbarer Wohnraum ist für die Leipziger*innen die zentrale Herausforderung. Die Kürzung der bestehenden kommunalen Wohnraumförderung ist vor diesem Hintergrund das falsche Signal. Mit der Aufstockung um 700.000 EUR im Jahr sollen die bestehenden Förderrichtlinien im Ergebnishaushalt (Energieeffizienz mit stabilen Mieten, Aktivierung leerstehender Wohnungen und Gebäudeerwerb durch Mietergemeinschaften) auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Um der ggf. unterschiedlichen Entwicklung von Förderanträgen gerecht zu werden, soll eine gegenseitige Deckungsfähigkeit soll gewährleistet werden. Die Förderrichtlinien Kleine und Große Wohnungen und Angleichung der Bewilligungsmiete werden als Aufstockungsförderung der Förderung des Freistaats für gebundenen Mietwohnraum im Rahmen des Investhaushalts geführt. Hier ist zu prüfen, inwiefern die Zielsetzungen dieser Förderrichtlinien auf geeignete Weise im Ergebnishaushalt umgesetzt werden können. Sofern dies ermöglicht werden kann, ist das Aufstockungsvolumen des Haushaltsantrags hierfür zu nutzen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, dass die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Die kommunale Wohnbauförderung trägt dazu bei, bezahlbares Wohnen in Leipzig zu ermöglichen. Trotz der sehr angespannten Haushaltslage werden deshalb die zentralen Instrumente im Rahmen der finanziellen Spielräume fortgesetzt. Allerdings stellt eine Erhöhung eine freiwillige Leistung dar, die aktuell gegenüber der anderen Pflichtaufgaben niedriger priorisiert werden muss.