Haushaltsantrag 2027/28: Koordinationsstelle für Hitzeschutz & Klimawandelanpassung

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlusstext:

Im Dezernat III wird ab 2027 ff. eine Koordinationsstelle für Hitzeschutzmanagement und Klimawandelanpassung mit 1,0 VZÄ eingerichtet. 

Begründung:

Der Hitzesommer 2026 hat einmal mehr gezeigt, an welche Grenzen Stadt und Bevölkerung bereits jetzt kommen. In der Antwort auf VIII-DF-03167 wird deutlich, dass es an vielen Stellen an dringend benötigten personellen und finanziellen Ressourcen für weitergehende Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen fehlt. 

Mit dem Sofortmaßnahmenprogramm Klimaanpassung (VII-DS-09199) und den Maßnahmen zur Klimaanpassung 2026 (VIII-DS-01506) liegen bereits erprobte Ansätze vor. Das Klimaanpassungsprogramm soll ebenfalls zeitnah erscheinen (Q3 2026) und einen dauerhaften Ansatz zur Klimawandelanpassung in Leipzig darstellen. Um dessen Umsetzung zu gewährleisten, braucht es Personal. 

Ebenso hat Leipzig mit dem Hitzeaktionsplan 2024–2026 wichtige erste Schritte beschlossen, darunter Kommunikationsmaßnahmen, Trinkbrunnen, Sonnensegel und Schutzangebote für besonders gefährdete Gruppen. 

Eine Stelle für strukturiertes Hitzeschutzmanagement liegt nach Aussagen der Stadt jedoch bislang nicht vor, obwohl sie im Hitzeaktionsplan (S. 47) vorgesehen ist. 

Hitzeschutzmaßnahmen und Klimawandelanpassung sollten zusammen gedacht werden, da viele Maßnahmen in beiden Bereichen eine Rolle spielen (z.B. Trinkbrunnen, Baumpflanzungen). Um Synergien zu nutzen, soll zunächst eine Vollzeitstelle die Maßnahmen zu Hitzeschutz und Klimawandelanpassung koordinieren.  

Da uns die Verzögerung von Anpassungsmaßnahmen in Zukunft teurer zu stehen kommt und sowohl die Gesundheit der Leipziger*innen als auch die Infrastruktur unter dem Klimawandel leiden, wollen wir diese Lücke im Haushalt schließen. 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Eine Zustimmung zum Antrag würde zu einer Erhöhung des Personalaufwandsbudgets um jeweils durchschnittlich 84.000 € in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 führen. Die Kosten der Einrichtung der Stelle müsste das betroffene Dezernat an anderer Stelle dann einsparen.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

Darüber hinaus handelt es sich beim Hitzeschutz & Klimawandelanpassung um freiwillige Aufgaben. Angesichts der vorstehend genannten finanziellen Situation gilt es zunächst die Pflichtaufgaben personell abzusichern und zu priorisieren.

Ungeachtet dessen fordert der Oberbürgermeister, in seiner Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages, den Hitzeschutz als dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Hierbei soll vor allem eine langfristige Finanzierung der Kommunen sichergestellt werden, die Raumumbau und Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglicht.

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