Haushaltsantrag 2027/28: Leipziger Demokratie-Infrastruktur sichern
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag
- Die Transferaufwendungen im Produkt 1.100.11.1.2.10 Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt werden 2027 und 2028 um jeweils 150.000 EUR erhöht.
- Die zusätzlichen Mittel dienen vorrangig der Stabilisierung bestehender und fachlich bewährter Leipziger Strukturen der Demokratiebildung, historisch-politischen Bildung, Antisemitismus- und Rassismusprävention sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sofern diese durch den Wegfall oder die erhebliche Reduzierung von Drittmitteln in ihrer Existenz oder Angebotsstruktur gefährdet sind.
- Die Mittel sind nach transparenten fachlichen Kriterien zu vergeben. Eine dauerhafte vollständige Übernahme wegfallender Förderungen von Bund oder Freistaat durch die Stadt Leipzig ist damit nicht verbunden.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren Haushaltsverfahren eine Deckung aus disponiblen Ansätzen des Gesamthaushaltes vorzuschlagen. Eine Gegenfinanzierung innerhalb bestehender Förderbudgets für Demokratiearbeit, Jugendhilfe, Soziales oder Kultur ist ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
2027: +150.000 EUR
2028: +150.000 EUR
Begründung
Demokratische Infrastruktur entsteht nicht kurzfristig. Vereine, Bildungsstätten und Initiativen benötigen Fachpersonal, Netzwerke, Räume und Vertrauen, die über viele Jahre aufgebaut werden.
Leipzig verfügt mit Einrichtungen und Trägern wie dem Ariowitsch-Haus, dem Erich-Zeigner-Haus und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen über etablierte Strukturen der historisch-politischen Bildung, Demokratiebildung und Präventionsarbeit.
Geraten bewährte Angebote infolge auslaufender oder reduzierter Drittmittelförderung in eine existenzielle Finanzierungslücke, besteht die Gefahr, dass langfristig aufgebaute Strukturen wegen vergleichsweise geringer Fehlbeträge dauerhaft verloren gehen.
Mit zusätzlichen 150.000 EUR jährlich erhält die Stadt einen begrenzten Handlungsspielraum, um solche Strukturabbrüche zu verhindern. Die Stadt Leipzig übernimmt damit ausdrücklich nicht dauerhaft die Finanzierungsverantwortung anderer staatlicher Ebenen.
Gerade in einer angespannten Haushaltslage muss zwischen neuen freiwilligen Leistungen und dem Erhalt bereits vorhandener, funktionierender Infrastruktur unterschieden werden. Der Antrag setzt deshalb bewusst auf Stabilisierung statt auf den Aufbau neuer Strukturen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist erheblich eingeschränkt. Bereits bestehende Defizite und der hohe Bedarf an Kassenkrediten machen deutlich, dass zusätzliche, nicht gegenfinanzierte Belastungen des Haushalts derzeit nicht übernommen werden können. Für das Jahr 2028 ist gemäß der Haushaltssatzung 2028 ausweislich des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 ein Höchstbetrag an Kassenkrediten i.H. von bis zu 1,3 Mrd. EUR vorgesehen. Vor diesem Hintergrund besteht kein finanzieller Spielraum für die Finanzierung zusätzlicher Budgetbedarfe.
Die Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 setzt zudem voraus, das die Vorgaben des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 eingehalten und die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Die beantragte Änderung wirkt sich unmittelbar auf die im Haushaltsstrukturkonzept (HSK) festgelegte Gesamtkonsolidierungssumme aus. Das HSK ist als Gesamtkonstrukt zu betrachten. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern sind Bestandteil eines aufeinander abgestimmten Gesamtumfangs der Haushaltskonsolidierung und dienen gemeinsam der erforderlichen strukturellen Haushaltsverbesserung.
Eine Herausnahme bzw. Änderung einzelner Maßnahmen ohne entsprechende Kompensation an anderer Stelle würde daher zu einer Verringerung der vorgesehenen Gesamtkonsolidierungsleistung führen. Dies ist angesichts der bestehenden Haushaltslage nicht darstellbar. Eine Reduzierung der Konsolidierungsleistung würde zudem die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen beinträchtigen und damit die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2027/2028 gefährden.
Vor diesem Hintergrund kann dem beantragten Budgetbedarf nicht entsprochen werden. Eine andere Entscheidung wäre nur möglich, wenn die damit verbundene zusätzliche Belastung durch eine entsprechend zusätzliche Konsolidierungsmaßnahme an anderer Stelle vollständig kompensiert würde.
Der Beitrag des Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt zum HSK hat keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Aufgaben und Projekte im HH 2027/28, da Teile der eingesparten Summe für die kommenden zwei Jahre durch Fördermittel der EU ersetzt werden. Es wird jedoch im Referat keine FSJ-Politik mehr möglich sein.
Das Referat wird zudem wie bisher über die Förderrichtlinie des Bundes ‚Demokratie leben!‘ Mittel beantragen. Vorhandene Mittel können zudem umgewidmet werden, um antragstellende Demokratieprojekte umfassend zu unterstützen.
Das Anliegen die bestehende, thematisch aktive Trägerlandschaft und ihre Projekte zu sichern, wird ausdrücklich unterstützt. Eine Bestätigung ist unter den derzeit gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Ablehnung beruht damit nicht auf einer Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags, sondern auf der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig sowie den zwingenden haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.