Haushaltsantrag 2027/28: Offene Schulhöfe und Schulsportflächen

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlussvorschlag:

Für die Fortführung und schrittweise Ausweitung der Öffnung von Schulhöfen und Schulsportflächen werden im Amt für Schule in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 jeweils 150.000 EUR zusätzlich bereitgestellt. Bereits für diesen Zweck veranschlagte Mittel werden hinzugerechnet.

Begründung:

Schulhöfe und Schulsportflächen bieten auch außerhalb der Unterrichts- und Hortzeiten wertvolle Möglichkeiten für Bewegung, Spiel und Begegnungen im Quartier. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen können wir zusätzliche wohnortnahe und kostenfreie Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien schaffen. Das geht ohne neue Flächen zu versiegeln oder Investitionen in Neubauten zu tätigen. So können wir nachhaltig und chancengerecht handeln.

In Leipzig wurde die Öffnung von Schulhöfen und Schulsportflächen schon erfolgreich umgesetzt. Reinigungs- und Wachdienste sorgen dafür, dass die öffentliche Nutzung möglich ist, ohne den regulären Schulbetrieb zu stören.

Damit wir die Standorte weiterführen und die bestehenden Angebote sichern und noch mehr Schulhöfe öffnen können, wollen wir in den Jahren 2027 und 2028 das Amt für Schule mit jeweils zusätzlichen 150.000 EUR pro Jahr unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Öffnungs- und Schließdienste, Reinigung sowie alle Aktivitäten, die mit der zusätzlichen Nutzung in Verbindung stehen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt. Der Verwaltung ist die Notwendigkeit von kostenlos zur Verfügung stehenden, offenen Bewegungs- und Sportflächen bewusst. Dennoch ist die Öffnung von Schulhöfen eine freiwillige Leistung, die aktuell gegenüber anderen Aufgaben zumindest in Bezug auf einen weiteren Ausbau niedriger priorisiert werden muss.

Die bestehenden Angebote werden gut angenommen und daher fortgeführt. Gleichzeitig werden im Rahmen von Schulneubauten und -sanierungen weitere Flächen für eine Öffnung vorbereitet. Diese kann erfolgen, wenn die Haushaltssituation der Stadt Leipzig sich nachhaltig konsolidiert hat und freiwillige Leistungen höher priorisiert werden können.

Neben den offenen Schulhöfen stehen in der Stadt zahlreiche andere Möglichkeiten für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zur Verfügung, die im Rahmen der Umsetzung des Sportprogramms 2040 kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Des Weiteren wird durch das Amt für Sport die Öffnung von Sporthallen für eine öffentliche Nutzung am Wochenende in einer Sporthalle pilotiert.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder für die Begründung zusätzlicher freiwilliger Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten. Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

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