Haushaltsantrag 2027/28: Pflegearrangements in der Nachbarschaft
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Beschlussvorschlag:
Die Stadt fördert Träger im Angebot assoziierter Pflegedienstleistungen (komplementäre Pflege, Hauswirtschaft, Förderung in der Selbstständigkeit) mit 400.000 EUR in 2027 und 800.000 EUR in 2028 mit dem Ziel, Menschen mit Pflegegrad länger die vertraute Häuslichkeit zu bewohnen möglich zu machen. Dazu wird bis Juni 2027 eine Förderrichtlinie unter Beteiligung der Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) erstellt.
Begründung
Leistungen im Bereich Hilfe zur Pflege steigen aus demographischen Gründen, aber gerade im urbanen Raum auch wegen gewandelter Familienbeziehungen, so begründet es die Stadtverwaltung in der aktuellen Mehrbedarfsvorlage zu den Hilfen zur Pflege. Wo Familie nicht vor Ort ist oder Familienmitglieder Unterstützung bei zu Pflegenden nicht leisten können, müssen Menschen im Pflegefall früher in stationäre Angebote umziehen als in traditionellen Familienbeziehungen.
Wir Bündnisgrüne wollen assoziierte Angebote erproben und möglich machen, die niedrigschwellig nachbarschaftlich unterstützen und durch einen Träger vermittelt werden, um Einsamkeit sowie wachsenden Pflegebedarfen vorzubeugen und längeres Verbleiben im gewohnten Umfeld möglich zu machen. Vom sorgenden Engagement können Nachbarinnen und Nachbarn entgeltlich über das Pflegegeld profitieren und ambulante Pflegedienste ergänzen; wir meinen auch, dass Pflegedienste die Koordination dieser Pflegearrangements übernehmen können. Damit sollen familienähnliche Pflegesettings gefördert werden.
Der Aufwand refinanziert sich aus den Leistungen der Pflegekasse und prognostisch aus der Reduktion im Budget "Hilfe zur Pflege". Im Jahr 2018 beantragten wir bereits ein Grundsatzprogramm Pflege und beschlossen im Verwaltungsstandpunkt: Die Stadt Leipzig schöpft die Möglichkeiten, an der künftigen Gestaltung der Pflegelandschaft in Leipzig mit- und auf die Berücksichtigung der Belange vor Ort hinzuwirken, aus. Im Zusammenwirken mit dem Freistaat Sachsen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen trägt die Stadt Leipzig zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei.
In Folge hat die Stadt mit der Leipziger Kooperation Pflege ein Pflegenetzwerk etabliert und setzt seit 2023 den Auftrag nach einer konzeptionellen Ausgabe des sächsischen Pflegebudgets um. Wie es die Enquete-Kommission Pflege 2019 empfiehlt, sollen Ansätze und Lösungen vor Ort für Unterstützung und Pflege gefunden werden können. Genau das sollte Leipzig tun!
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag ist abzulehnen.
Begründung:
Die Kommunen finanzieren die Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Pflege zu finanzieren. Diese Ausgaben steigen stetig an; für 2026 sind überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 23 Mio. Euro für die Hilfe zur Pflege zu verzeichnen (vgl. VIII-DS-03149). Darüber hinausgehende Pflichtaufgaben in der Pflege, etwa zur Förderung von im Antrag beschriebenen weiteren Pflegedienstleistungen und der Selbstständigkeit, hat die Stadt Leipzig nicht.
Die beantragte Förderung wäre mithin eine zusätzliche freiwillige Aufgabe der Stadt Leipzig und ist vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Anstrengungen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung abzulehnen.
Leistungserbringern in der Pflege steht die Entwicklung und Umsetzung solcher Angebote frei. Seit 2022 kann der Freistaat Sachsen nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung Modellvorhaben fördern, die neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige erproben. Dies gilt insbesondere für Pflegebedürftige, deren Versorgung in besonderem Maße weiterentwickelt werden muss. Auch neue Ansätze im Bereich des Ehrenamts und der Selbsthilfe können gefördert werden.