Haushaltsantrag 2027/28: Projektassistenz für die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Leipzig (KIS)
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28
Fraktionsübergreifender Antrag mit Fraktion SPD und Die Linke
Beschlussvorschlag
Der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) wird ab dem Doppelhaushalt 2027/28 die Einstellung der dringend benötigten Projektassistenz im Umfang von 0,75 VzÄ ermöglicht. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 45.000 EUR jährlich werden ab dem Haushaltsjahr 2027 zusätzlich im Haushalt des Sozialamts eingestellt.
Begründung
Die KIS leistet in Leipzig unersetzliche Arbeit in der Beratung und Unterstützung von Betroffenen häuslicher Gewalt und Stalking. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung massiv gestiegen. So gab es im Jahr 2025 ganze 1477 polizeiliche Mitteilungen, die der KIS gemeldet wurden.1 Diese Zahl steht 442 Meldungen an die KIS im Jahr 2020 gegenüber. Innerhalb von fünf Jahren haben sich die an die KIS gemeldeten Fälle also mehr als verdreifacht.
Die Stelle der Projektassistenz, die in den vergangenen beiden Jahren spendenbasiert finanziert werden konnte, ist eine unumgängliche Unterstützung der KIS.
Mit dieser Unterstützung konnten im Jahr 2025 993 Personen in der KIS beraten werden. Darunter waren 201 Hochrisikofälle, die einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben. Diesen Beratungsumfang kann die KIS nur gewährleisten, wenn weiterhin eine Projektassistenz mit 30 h pro Woche wichtige anfallende Aufgaben übernimmt. Dazu gehören bspw. eine fachliche Ersteinschätzung und Priorisierung von Beratungsanfragen, Terminkoordination, Dokumentation, Qualitäts- und Prozessmanagement sowie administrative Aufgaben wie die Erstellung von Anträgen und Berichten. Sollte es zukünftig keine Projektassistenz geben, müssten diese Aufgaben von den Berater*innen übernommen werden, was eine deutliche Reduktion der Beratungskapazität zur Folge hätte.
Die aktuelle Finanzierung der Projektassistenzstelle über eine zweckgebundene Spende ist nur bis Ende 2026 möglich. Eine Finanzierung über Landesmittel wurde mehrfach abgelehnt.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.
Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden. Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.
Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.
Die Angebote des Gewaltschutzes wurden in den letzten Jahren in Leipzig kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Auch die Förderung des Beratungsangebotes der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) durch den Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig wurde kontinuierlich erhöht. Die Forderung nach einer städtischen Finanzierung der Projektassistenz, die bisher aus Spenden finanziert wird, ist nachvollziehbar. Zusätzliche Mittel aus dem Haushalt der Stadt Leipzig stehen in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage jedoch nicht zur Verfügung.