Haushaltsantrag 2027/28: Sicherstellung der kommunalen Anschlussfinanzierung für das Projekt „Familienlots*innen“ des Vereins Familie im Zentrum e.V.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Fraktionsübergreifender Antrag mit Fraktion SPD, BSW und Die Linke

Beschlussvorschlag

Zur Sicherstellung der Finanzierung des Projektes „Familienlots*innen“ des Vereins ‘Familie im Zentrum e.V.’ über den 31.12.2027 hinaus werden Mittel in Höhe von 100.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2028 bereitgestellt, wenn die ESF-Förderung endet und sofern keine anderweitige vollständige externe Finanzierung (z. B. Stiftungen) gewährleistet werden kann. Die Finanzierung soll die personellen Kapazitäten abdecken, um eine nahtlose Weiterführung der Arbeit in den Stadtteilen insbesondere Grünau und Mockau zu garantieren. 

Die dafür notwendigen Haushaltmittel werden dem Dezernat Jugend, Schule, Demokratie eckwerterhöhend zur Verfügung gestellt. 

Begründung:

Das stadtweit anerkennte Projekt „Familienlotsinnen“ leistet einen unbestritten hohen sozialen und integrativen Beitrag in der Stadt Leipzig. Durch den niedrigschwelligen mobilen und aufsuchenden Ansatz erreicht das Projekt gerade jene Familien in prekären Lebenslagen, die für das reguläre Hilfesystem oft schwer erreichbar sind. Die Lotsinnen fungieren dabei als Brückenbauer, reduzieren Hemmschwellen zu sozialen Angeboten und führen Familien aus der Isolation zurück in die Angebote der Familienbildung. 

Dabei setzt die Arbeit der Familienlots*innen an einem kritischen Punkt an: Sie bieten Soforthilfe ohne Wartezeiten und fangen Überforderungen auf, bevor intensive und kostenintensive Hilfen notwendig werden. Die Stadtverwaltung hat bereits in einer Antwort auf die Anfrage VIII-F-03079 bestätigt, dass sich das Projekt als sehr wirksames Angebot erwiesen hat, um Barrieren abzubauen und die proaktive Prävention im Rahmen früher Hilfen zu stärken.  

Auch die Wirtschaftlichkeit des Projektes wird durch eine Kosten-Nutzen-Analyse deutlich: während eine Familienlotsin (25h/W) über zwei Jahre zusammen ca. 100.000 EUR Personalkosten benötigt (50.000 EUR p.a.) und dabei rund 100 Familien erreicht, belaufen sich die Kosten für eine einzige stationäre Hilfe für ein Kind auf bis zu 200.000 EUR für denselben Zeitraum. Das Projekt rentiert sich somit bereits dann, wenn dadurch eine stationäre Unterbringung verhindert werden kann. 

Aktuell wird das Projekt Finanzierung über den EURpäischen Sozialfonds (ESF) finanziert, eine Verlängerung bzw. Zwischenfinanzierung bis voraussichtlich Ende 2027 ist avisiert. Da eine Prüfung zur Förderung über das Landesjugendamt ab 2028 bereits negativ verlief, droht ohne einen Stadtratsbeschluss eine Beendigung dieses hochwirksamen Projektes mit Ende des Jahres 2027. Der drohende Wegfall des Angebots würde bedeuten, dass mühsam aufgebaute Vertrauensbeziehungen zu besonders belasteten Familien verloren gehen und die Präventionskette unterbrochen wird  

Im Sinne eines starken sozialen Zusammenhalts ist die Verstetigung dieses kostengünstigen und wirksamen Instruments unumgänglich. 

 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Das Angebot der Familienlots*innen wird dem Bereich der Frühen Hilfen zugeordnet. Die Finanzierung der Frühen Hilfen in Leipzig erfolgt maßgeblich über Fördermittel des Freistaates Sachsen sowie Bundesmittel (Präventiv aufsuchend arbeitendes Team, Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen, Familienhebammen). Eine Finanzierung einer weiteren Maßnahme aus kommunalen Haushaltsmitteln mit jährlich 100.000 EUR ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht darstellbar.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

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