Haushaltsantrag 2027/28: Vollständige Fortführung des mit VIII-HP-10418 „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig - Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels in Schwerpunktgebieten“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlussvorschlag:

Die vollständige Fortführung des mit VIII-HP-10418 „Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig - Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels in Schwerpunktgebieten“ beschlossenen Projektes wird mit zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln fortgeführt. 

Für die betreffenden Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden dafür 976.000 EUR in 2027 und ca. 1 Mio. EUR in 2028 für Personalkosten zusätzlich zur Verfügung gestellt. 

Für die betreffenden Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden zusätzlich 13,3 VZÄ  zur Verfügung gestellt. Für die insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen werden pro Einrichtung 25.000 Sachkosten zur Verfügung gestellt.  

Die Finanzierung der Maßnahme werden die erwarteten Mehreinnahmen aus der Vorlage VIII-DS-02862 „Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Abs. 2 SächsKitaG“ genutzt. Sollte diese Vorlage von einer Mehrheit des Stadtrats abgelehnt werden, wird die Maßnahme über die zusätzliche Inanspruchnahme des Kassenkredits abgesichert. 

Begründung: 

Wir verweisen in der Begründung auf unseren eingereichten Änderungsantrag zur Vorlage VIII-DS-02862 „Maßnahme des HSK 2027 bis 2031 - Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Abs. 2 SächsKitaG“ 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Eine Finanzierung zusätzlicher, freiwilliger sowie dauerhafter Personal- und Sachkosten zur Weiterführung der Verbesserung des Betreuungsschlüssels ist jedoch innerhalb der Haushaltsplanung 2027/2028 nicht leistbar.

Eine nachhaltige Lösung erfordert eine entsprechende Refinanzierung durch den Freistaat. Eine Anpassung des Personalschlüssels kann nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage mitgetragen werden.

Darüber hinaus stehen die erwarteten Erträge aus der geplanten Erhöhung der Elternbeiträge stehen nicht als freie Deckungsmittel zur Verfügung. Diese sind bereits Bestandteil der Haushaltsplanung und des Haushaltsstrukturkonzeptes. Sollte die Beitragserhöhung nicht beschlossen werden, entstünde vielmehr zusätzlicher Kompensationsbedarf.

Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden.

Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

 

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