Haushaltsantrag 2027/28: „Was man liebt, das schützt man“ – Baumerhalt in Leipzig stärken

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2027/28

Beschlussvorschlag  

Für baumpflegerische und baumerhaltende Maßnahmen werden dem Amt für Stadtgrün und Gewässer 2027 und 2028 jeweils 250.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt. 

Begründung:

Mit dem Straßenbaumkonzept (VI-DS-04570) hat sich die Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, jedes Jahr netto 1.000 neue Straßenbäume zu pflanzen. Im April 2025 beschloss der Stadtrat, dass ab 2027 der Bestand an städtischen Park- und Grünanlagenbäumen konstant gehalten werden soll (VIII-A-01128). 

Die Bilanz der letzten Jahre kann in der Beantwortung der Anfrage „Baumfällungen: Wo bleibt der grüne Nachschub?“ vom April 2025 (VIII-F-01050) nachgelesen werden: Zwischen 2022 und 2024 wurden zwischen 729-769 Straßenbäume gefällt, der Zuwachs um 1.000 Bäume netto gelang in keinem der Berichtsjahre. In den Park- und Grünanlagen wurden sogar jedes Jahr 1.700 bis 2.000 Bäume gefällt. Bei gleichzeitig maximal 725 Neupflanzungen (2024), sind wir auch hier weit von einem konstanten Baumbestand weg. 

Dabei sind gerade alte und große Bäume von hoher Bedeutung für den Klima- und Hitzeschutz in Leipzig. Neu gepflanzte Bäume benötigen Jahre, bis sie eine relevante Größe erreicht haben und benötigen viel Pflege, damit sie überhaupt an diesen Punkt kommen. Folglich sind die geplanten 1,8 Mio. EUR pro Haushaltsjahr für Baumpflanzungen begrüßenswert, jedoch muss auch in baumerhaltende- und -pflegerische Maßnahmen investiert werden, um die gewachsenen Bäume zu erhalten. Die festgelegten Ziele können umso leichter erreicht werden, je weniger wir an altem Baumbestand verlieren. 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Oktober 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Das mit dem Antrag verfolgte Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Leipzig zu leisten. Die mit dem Antrag verbundene Zielsetzung wird daher grundsätzlich anerkannt.

Eine Berücksichtigung des beantragten zusätzlichen Budgetbedarfs im Doppelhaushalt 2027/2028 ist unter den derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Stadt Leipzig befindet sich in einer außergewöhnlich angespannten Haushaltslage. Eine Genehmigung des Haushaltes 2027/2028 kann nur unter Berücksichtigung des Erlasses zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025 erreicht werden. Aufgrund der strukturellen Haushaltsprobleme ist die Stadt zudem verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept (HSK) aufzustellen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist für die Ausweitung bestehender Budgetansätze oder die Begründung zusätzlicher freiwillige Verpflichtungen kein finanzieller Spielraum vorhanden. Solche zusätzlichen finanziellen Belastungen des Haushalts sind zu vermeiden, da diese die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2027/2028 gefährden könnten.

Die Ablehnung ist nicht als Bewertung der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags zu verstehen, sondern ergibt sich aus der aktuellen Haushaltslage sowie den haushaltsrechtlichen und konsolidierungspolitischen Anforderungen.

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