Haushaltsantrag 25/26: Anhebung der Mittel zur Umsetzung der Wohnraumförderung und des Wohnungspolitischen Konzepts

Gemeinsame Neufassung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKE und SPD vom 4. Februar 2025

Beschlussvorschlag:

Die Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger) werden um 5 Mio. EUR in 2026 erhöht. Die Freigabe der Mittel erfolgt auf Grundlage des im 2. Quartal 2025 vorzulegenden Umsetzungskonzepts zur Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger.

Begründung:

Mit dem Wohnungspolitischen Konzept wurde beschlossen, bis 2030 insgesamt 120 Mio. EUR zur Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger bereitzustellen. Auch wenn der überwiegende Teil erst in den Haushaltsjahren ab 2027 notwendig wird, sind für die Unterstützung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger bei der Bereitstellung von Grundstücken, Eigenkapitalzuschüsse und die Ermöglichung von Planungen für Wohnungsbau in 2026 insgesamt 5 Mio. EUR bereitzustellen. Die Freigabe der Mittel ist an das Umsetzungskonzept zu knüpfen, das bis 2. Quartal 2025 vorgelegt werden soll. Kann glaubhaft dargelegt werden, dass die Erreichung der Zielsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts sowie der Eigentümerziele mit einer geringeren Summe in 2026 erreicht werden kann, ist eine entsprechend reduzierte Verausgabung möglich.

 

 

ursprünglicher Beschlusstext:

Die Mittel zur Wohnraumförderung und zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts werden jeweils um 2 Mio. EUR in 2025 und in 2026 um 7 Mio. EUR erhöht.

Begründung:

Mit der Anhebung der Wohnraumförderung des Bundes und des Freistaats können künftig deutlich mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Leipzig gebunden werden. Daraus ergibt sich, dass mehr Mittel für die kommunale Förderung einer Absenkung der Anfangsmiete/Bewilligungsmiete sowie kleiner und großer Wohnungen erforderlich sind. Dafür sollen jährlich 2 Mio. EUR zusätzlich bereitgestellt werden.

Mit dem Wohnungspolitischen Konzept wurde beschlossen, bis 2030 insgesamt 120 Mio. EUR zur Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger bereitzustellen. Ein Umsetzungskonzept soll bis 2. Quartal 2025 vorgelegt werden. Auch wenn der überwiegende Teil erst in den Haushaltsjahren ab 2027 notwendig wird, sind für die Unterstützung gemeinwohlorientierter Wohnungsbauträger bei der Bereitstellung von Grundstücken, Eigenkapitalzuschüsse und die Ermöglichung von Planungen für Wohnungsbau in 2026 insgesamt 5 Mio. EUR bereitzustellen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Für die sozial gerechte Umsetzung der Wohnraumfördermittel des Landes gemäß der FRL gMW entsprechend der Wohnungsbauförderkonzeption der Stadt Leipzig wird bislang eine zusätzliche kommunale Ergänzungsförderung für die Absenkung der Anfangsmiete auf 6,90 – 7,10 €/m² (bei Bezugsfertigkeit 2028 oder 2030) durch die kommunale Fachförderrichtlinie Angleichung Anfangsmiete / Bewilligungsmiete (VII-DS-010118 vom 23.10.2024) eingesetzt.

Diese Ergänzungsförderung ist unmittelbar mit der Landesförderung verknüpft und soll auch weiterhin zum Einsatz kommen.

Für das Programmjahr 2024 (Auszahlungszeitraum 2026-2028) ist die Bereitstellung der Mittel gesichert. Es besteht das Risiko, dass ab dem Programmjahr 2025 (Auszahlungszeitraum 2027-2029) ohne eine kommunale Förderung die Anfangsmieten auf 7,53 – 7,81 €/m² (bei Bezugsfertigkeit 2028 oder 2030) steigen. Nach einer überschlägigen Rechnung wäre jedoch erhebliche Mehrkosten ab dem HHJ 2028 notwendig, die bereits i.T. in den kommenden Programmjahren vertraglich gebunden werden müssten. Eine Erhöhung dieser Mittel ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage von Bund, Land und Kommune nicht finanzierbar.

Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (WoPoKo) werden 2025 und 2026 kommunale Mittel i.H.v. 500.000 EUR p.a. eingeplant. Darüber hinaus werden weitere wohnungspolitische Maßnahmen und Instrumente aus anderen Haushaltsposten finanziert. So werden z.B. etablierte Maßnahmen des Sozialamtes, die bis 2024 aus dem WoPoKo-Budget finanziert wurden, verstetigt und der Haushaltsansatz des Amt

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