Haushaltsantrag 25/26: Anschubfinanzierung für Gründung einer kommunalen Energieagentur

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Nicole Schreyer, Tobias Peter, Frank Franke, Susanne Scheidereiter und Christopher Zenker

Beschlussvorschlag:

Als Anschubfinanzierung für die Gründung einer kommunalen Energieagentur werden im Jahr 2025 100.000 EUR und im Jahr 2026 300.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Zur Unterstützung der Energiewende und dabei insbesondere der Wärmewende haben in den letzten Jahren viele Kommunen und Landkreise (Freiburg, Bonn, Elsberg-München, Regensburg, Karlsruhe, Konstanz, Böblingen, Heidenheim, usw.) eigene kommunale Energieagenturen gegründet. Obwohl die Stadt Leipzig bereits im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 die Gründung einer solchen avisiert hat, ist bis heute wenig passiert. Durch die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung soll nun erster Schritt unternommen werden, um eine kommunale Energieagentur Leipzig zu initiieren.

Neben Beratungs- und Weiterbildungsdienstleistungen kann eine kommunale Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Quartierslösungen oder dem Umstieg auf dezentrale Alternativen, die von den Stadtwerken nicht wirtschaftlich dargestellt werden können, unterstützen. Die Kommune kann öffentliche Aufträge, wie Beratungs- und Planungsdienstleistungen oder Konzeptentwicklungen, ohne öffentliche Ausschreibung an eine eigene kommunale Energieagentur vergeben. Energieagenturen können Fördermittel akquirieren und sich damit ganz oder zum Teil selbsttragen.  

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird ins Verfahren verwiesen.

Begründung:

Viele Beispiele aus anderen Städten und Regionen zeigen, dass eine kommunale Energieagentur wichtige (Dienst)-Leistungen erbringen kann, die innerhalb der Verwaltung selbst nicht darstellbar sind.

Vor dem Hintergrund der energiepolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre, insbesondere im Kontext der notwendigen Wärmewende, ist die allgemeine Unsicherheit in der Bevölkerung groß, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Etwaige Informations- und Beratungsstrukturen, die sich dieser Thematik annehmen, sind innerhalb der Leipziger Verwaltung nur rudimentär und außerhalb auch nur in Ansätzen vorhanden. Eine Energieagentur kann mit einer agilen Struktur und ohne gewissen verwaltungsseitigen Zwängen die Bedürfnisse nach guter fachlicher Begleitung der Bürgerinnen und Bürger, die auch in Leipzig immer deutlicher erkennbar sind, befriedigen. Dazu schaffen die Energieagenturen in der Regel als Grundleistung ein gezieltes Beratungs- und Informationsangebot.

Unerlässlich ist es dabei, dass die Energieagentur Bekanntheit in der Kommune als fachlich kompetenter und neutraler Serviceanbieter erlangt, was in umgesetzten Fällen durch die erzielte Größe (Mitarbeiterzahl, Angebote etc.) erreicht wurde. Die Energieagenturen finanzieren sich dabei zu einem großen Teil aus Fördermitteln (häufig Projektförderungen von EU, Bund & Land) und anderen Drittmitteln. Die kommunalen Akteure stellen jeweils nur eine Grundfinanzierung sicher, die insbesondere auf die notwendige individuelle Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune abzielt.

Aus inhaltlicher Sicht lässt sich festhalten, dass die Einrichtung einer lokalen Energieagentur interessant ist, beispielsweise vor dem Hintergrund der Gesetzeslage zur Wärmeversorgung, der Begleitung des Prozesses zur Wärmeplanung sowie den Klimazielen der Stadt Leipzig insgesamt.

Eine Anschubfinanzierung im dargestellten Umfang und in der geplanten Weise ist in der aktuellen Haushaltslage nicht darstellbar. Aus haushalterischer Sicht ist zudem kritisch zu hinterfragen, wie die für 2025 vorgesehenen Mittel bei absehbarer vorläufiger Haushaltsführung und der Notwendigkeit zunächst eine Aufbaustruktur einzurichten, verausgabt werden sollen. Abseits der finanziellen Herausforderung scheint deshalb auch ein Beginn im Doppelhaushalt 2025/2026 nicht denkbar.

Vor diesem Hintergrund wird der Antrag ins Verfahren verwiesen, um zu prüfen, ob und in welcher Form eine kommunale Energieagentur in der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

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