Haushaltsantrag 25/26: Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen

Neufassung vom 30. Januar 2025

Beschlusstext:

Mit der Ausweisung von Bewohnerparkzonen wird dem starken Parkdruck in den Quartieren wirksam begegnet und insbesondere Anwohner*innen sowie der Wirtschaftsverkehr unterstützt.

Der Ansatz für Entgelte/Einnahmen für Bewohnerparken wird im Haushaltsjahr 2025 um 150.000 EUR 200.000 EUR und im Haushaltsjahr 2026 um 500.000 EUR 1.000.000 EUR erhöht.

Begründung:

In Anerkenntnis des VSP und die bereits angesetzten 70.000€ Mehreinnahmen/Jahr reduziert sich die Summer der Mehreinnahmen auf 150.000€ in 2025 und 500.000€ in 2026. In 2025 ist es leicht möglich, rund 6.500 zusätzliche Parkausweise auszustellen, die Ausweitung der Gebiete mit Bewohnerparken muss nur erfolgen, die nötigen vorbereitenden Maßnahmen liegen vor. Die Erwartungen der zusätzlichen Einnahmen für 2026 wurden halbiert, sind dann jedoch realistisch, da hier längst geplantes und von Anwohnenden, Stadtrat und Verwaltung gewünschtes Vorgehen mit Nachdruck umgesetzt werden muss.

Es ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung, die Bewohnerparkzonen in der Stadt Leipzig auszuweiten, um dem starken Parkdruck in den Quartieren wirksam zu begegnen und durch die so ordnende Parkraumbewirtschaftung insbesondere Anwohner*innen zu unterstützen. Außerdem zeigt sich anhand der Bewohnerparkregelung im Waldstraßenviertel, dass diese Regelungen tagsüber dem Wirtschaftsverkehr deutlich entgegenzukommen und so insbesondere Handwerksfirmen, Pflegekräfte und Lieferfahrzeuge eher freie Parkflächen finden als in innenstadtnahen Gebieten ohne Parkraumbewirtschaftung.

Die geplante auch von den Kammern gewünschte Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bzw. der Bewohnerparkgebiete würde die Einnahmen durch Bewohnerparkgebühren signifikant erhöhen. Eine entsprechende Spiegelung dieser Vorhaben findet sich im Haushaltsplanentwurf allerdings nicht wider.

Die Parkraumanalysen in den Gebieten Zentrum-West und Zentrum-Süd, im Bachstraßenviertel, im Graphischen Viertel sowie im Seeburgviertel wurden im Kalenderjahr 2023 durchgeführt. Die Fertigstellung der Ergebnisse sollte laut Aussage der Verwaltung noch 2024 erfolgen. Danach kann die Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen für Bewohnerparken in diesen Gebieten erfolgen, die im Jahr 2025 abgeschlossen sein wird.

Wir rechnen ab dem 3. Quartal 2025 mit einer Ausweisung der Bewohnerparkzonen und entsprechend mit einer Erhöhung der Gebühreneinnahmen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag ist bereits berücksichtig.

Begründung

Die Einnahmen aus den Bewohnerparkgebieten setzen sich zusammen aus den Gebühreneinnahmen der Ausstellung der Bewohnerparkscheine sowie den Parkgebühren an den Parkscheinautomaten. Die Planansätze für Verwaltungsgebühren im Bereich Genehmigung wurden bereits um 70.000 Euro (für 2025 und 2026) erhöht. Für die Erträge an den Parkscheinautomaten wurden hingegen keine Erhöhungen angenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es aufgrund von Baumaßnahmen in bewirtschafteten Gebieten immer wieder zum zeitweiligen Entfall von bewirtschafteten Stellplätzen und somit Entfall von Einnahmen kommt. Da der Zeitpunkt der tatsächlichen Bewirtschaftung der sich derzeit in Prüfung befindlichen Gebiete noch offen ist, wurde hier eine konservative Planung vorgenommen.

Unabhängig davon sind die beantragten Summen nicht realistisch zu erwirtschaften. Um die im Antrag genannten Summen zu erreichen, müssten 2025 6.515 neue Parkausweise und 2026 weitere 32.574 Parkausweise ausgestellt werden. Im Vergleich wurden 2023 im Waldstraßenviertel 2.964 Parkausweise ausgestellt.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

mit 28/39/0 Stimmen abgelehnt

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