Haushaltsantrag 25/26: Basisförderung und Sonderdynamisierung für die Freie Szene

Beschlussvorschlag

  1. Die im Jahr 2024 mit der neuen „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) und Förderstrategie Freie Kunst und Kultur“ festgelegte Basisförderung wird als neue Zwischenkategorie zwischen institutioneller und Projektförderung eingerichtet und mit 600.000 € im Haushaltsjahr 2025 und 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2026 untersetzt. Sie kommt Akteur*innen der Freien Kulturszene zugute, die bereits seit mindestens 4 Jahren eine Projektförderung der Stadt Leipzig, der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen oder anderer Landes- oder Bundesbehörden erhalten haben.
  2. Die Sonderdynamisierung der Förderung der Freien Szenen aus den Jahren 2023 und 2024 wird in den Jahren 2025 und 2026 fortgeführt. Der Etat für den Bereich Fördermittel zur Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte wird im Jahr 2025 um 540.000 € und im Jahr 2026 um 570.000 € erhöht.

Begründung

Zu 1. Die Freie Kulturszene in Leipzig ist vielfältig und engagiert. Kulturförderung ist dabei unerlässlich, denn sie hält die Ticketpreise auf einem sozialverträglichen Niveau und ermöglicht damit einem breiten Publikumsspektrum den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen. Gleichzeitig soll sie allen künstlerischen Beteiligten angemessene Honorare unter Berücksichtigung der empfohlenen Honoraruntergrenzen sichern. Viele der Akteur*innen bekommen seit Jahren Projektförderungen bewilligt, müssen diese jedoch jedes Jahr neu beantragen. Neben dem hohen zeitlichen und personellen Aufwand für die Beantragung erschwert die Unsicherheit, ob der Antrag bewilligt werden wird oder nicht, das künstlerische Arbeiten.

Die bereits im Frühjahr 2023 angekündigte Basisförderung, die für bis zu vier Jahre genehmigt werden kann, soll bereits länger bestehende Strukturen in der Freien Szene sichern und einen sicheren Planungsrahmen für die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung künstlerischer und kultureller Angebote geben, welche das vorhandene Kulturspektrum der Stadt Leipzig bereichern. Eine Basisförderung ermöglicht es Kulturinstitutionen, nachhaltig und strategisch zu planen. Dies verbessert die Qualität der Projekte und erlaubt es, Risiken besser zu managen. Eine kontinuierliche Unterstützung macht es außerdem leichter, langfristige Kooperationen einzugehen und Netzwerke zu bilden. Dies stärkt die gesamte Kulturlandschaft der Stadt Leipzig.

Auch die Verwaltung profitiert von der Basisförderung. Die Arbeit der Verwaltung wird durch eine mehrjährige Förderung insgesamt effizienter und planbarer. Durch die mehrjährige Förderung entfallen jährliche Neuanträge und -prüfungen für die gleichen Projekte. Das verringert den Arbeitsaufwand für die Verwaltung und ermöglicht es, Kapazitäten für strategischere Aufgaben und neue Projekte freizusetzen. Mit einem zahlenmäßig geringeren Aufkommen von Förderentscheidungen sinken auch die Kosten für Prüfprozesse und die Bearbeitung von Anträgen, was die Verwaltungskosten senkt. Eine mehrjährige Förderung ermöglicht es, die Entwicklung und Wirkung von Projekten über einen längeren Zeitraum zu beobachten und auszuwerten. Dadurch wird die Erfolgsmessung aussagekräftiger und das Kulturamt kann fundiertere Entscheidungen für zukünftige Förderungen treffen.

Die Verwaltung kann durch die Basisförderung gezielt Kulturprojekte unterstützen, die den Zielen der Leipzig-Strategie 2025 entsprechen. Dadurch wird die Kulturförderung auf längerfristige städtische und gesellschaftliche Ziele ausgerichtet. Durch eine konstante, mehrjährige Förderung signalisiert das Kulturamt Verlässlichkeit und stärkt das Vertrauen der Kulturszene in die Verwaltung. Dies fördert ein positives Bild der städtischen Kulturpolitik und erhöht die Zufriedenheit bei Kulturschaffenden und der Bevölkerung. Aus den vielfältigen genannten Gründen soll die Basisförderung bereits ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden.

Zu 2. Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen auch die Akteur*innen der Freien Kunst- und Kulturszene Kostensteigerungen bei Personalausgaben, gestiegene Miet- und Nebenkosten sowie weitere inflationsbedingte Preissteigerungen bewältigen. Eine Dynamisierung, die zumindest einen Teil dieser erhöhten Ausgaben abfedert, ist dringend notwendig, um die Existenz der kulturellen Vielfalt in Leipzig zu sichern sowie einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Freien Kulturszene vorzubeugen. Ohne eine solche Dynamisierung drohen der Verlust von Fachpersonal sowie geringere Honorare und weniger Spieltermine für freie Künstler*innen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Zu 1) Mit der vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie sollte ab dem Jahr 2025 ein eigenes Budget für die Basisförderung installiert werden. Dieses Ansinnen verfolgt die Verwaltung weiter, aufgrund der aktuell herausfordernden Haushaltssituation ist die Umsetzung mit zusätzlichen Mitteln in 2025 und 2026 nicht möglich.

Priorität ist das Ziel der Stadtverwaltung Leipzig - unter anderem mit den dem Stadtrat bekannten Maßnahmen zur Stellensperrungen und Stellenwandlung - einen ausgeglichenen und damit durch die Landesdirektion genehmigungsfähigen Haushalt zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vorzulegen.

Dieses Ziel hat auch Priorität für das Fachdezernat Kultur. Nur so kann die Gestaltungsfähigkeit der Stadt Leipzig erhalten bleiben. Verbunden mit dem Verweis auf derzeit nicht einschätzbaren Haushaltslage bei Bund und Freistaat Sachsen und den finanziellen Folgen für die Kommunen ist der Antrag abzulehnen.

Zu 2) Sonderdynamisierung

Die Freie Szene leistet einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung Leipzig als internationale Kunst- und Kulturstadt.

Mit rund 12 Mio. EUR und der jährlichen Dynamisierung von 2,5% zum Ausgleich gestiegener Aufwendungen unterstützt die Stadt die Arbeit der Freien Szene.

Ein wie in 2023 und 2024 erfolgte Sonderdynamisierung von rd. 300.000 EUR zusätzlich pro Jahr wie vom Antragsteller begehrt ist für 2025 und 2026 nicht möglich, da anders als in den Vorjahren dieses mal keine Mehrerträge aus Kulturraumgeldern als Deckungsquelle vorliegen

 

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