Haushaltsantrag 25/26: Beratung und Prävention stärken - wirksam gegen sexualisierte Gewalt vorgehen
Gemeinsame Neufassung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE:
Beschlussvorschlag
Um die Präventionsarbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und die dafür nötige Opferberatung in Leipzig intensiver als bisher zu fördern, werden im Haushaltsjahr 2025 100.000 EUR und im Jahr 2026 200.000 EUR zusätzlich bereitgestellt. Damit sollen Träger wie beispielsweise Frauen für Frauen e.V., Bellis e.V. und weitere freie Träger mit dem genannten Schwerpunkt unterstützt werden.
Begründung:
Die Zahl der einschlägigen Straftaten im Bereich sexualisierte Gewalt steigt in Leipzig jährlich an. Die Dunkelziffer hinter den offiziellen Statistiken wird noch viel höher geschätzt, 85-95% der Vergewaltigungen werden nicht angezeigt. Eine größere Unterstützungslandschaft kann dabei helfen, die Gesellschaft zu sensibilisieren und mehr Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Die Stadt Leipzig hat Stand Oktober 2024 nur drei Fachberaterinnen für Opfer von sexualisierter Gewalt. Bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates hat es sich die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt, das Beratungsnetz für Opfer von sexualisierter Gewalt auszubauen. In einer Stadt wie Leipzig seien etwa 40 Mitarbeitende für die Beratung nötig. Eine reine Dynamisierung der bisherigen Förderung reicht nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken.
Bellis e.V. Leipzig bietet erwachsenen Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie begleitenden Bezugspersonen und Fachkräften Unterstützung an. Frauen für Frauen e.V. Leipzig bietet mit seiner Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) eine wichtige Anlaufstelle, in der auch Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt stattfindet. Die Förderung weiterer freier Träger stärkt die Breite der Angebote in unserer Stadt und sichert ab, dass Betroffene niederschwellig in ihrem Stadtteil Angebote wahrnehmen können.
Mit diesem neuen Antrag werden die ursprünglichen Haushaltsanträge VIII-HP-10340, VIII-HP-10341 und VIII-HP-10227 geeint und diese können als erledigt betrachtet werden.