Haushaltsantrag 25/26: Betriebliches Gesundheitsmanagement bedarfsgerecht ausstatten
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) sind entsprechend des begründeten Bedarfes zu verdoppeln. Hierzu werden zusätzlich 150.000 EUR p.a. zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Mittel von 150.000 EUR p.a. für das Betriebliche Gesundheitsmanagement spiegelt in keiner Weise den auch vom Personalrat angemeldeten Bedarf wieder, um die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ausreichend mit präventiven Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz zu begegnen.
Der Bedarf für ein BGM entsprechend der Mitarbeitendenzahl in der Leipziger Stadtverwaltung entspricht jährlichen Mitteln von 300.000 EUR, womit eine Verdopplung des zur Verfügung stehenden Budgets notwendig und angezeigt ist. Die Stadtverwaltung liegt mit einem Krankenstand von 8% weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt vergleichbarer Branchen. Dies ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass mehr für die Mitarbeitendengesundheit und damit auch Arbeitsplatzsicherheit und –zufriedenheit getan werden muss. Ein gut ausgestattetes BGM ist dafür ein zentraler Baustein.