Haushaltsantrag 25/26: Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe
Beschlusstext:
Im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird mindestens eine 0,75 VzÄ Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe eingestellt.
Begründung:
Wie 2021 in der Ratsversammlung beschlossen (VII-A-02745), richtet die Stadt Leipzig eine vom Jugendamt und vom Referat Eingliederungshilfe unabhängige Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ein, bei der von Leistungsberechtigten Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen der beiden Leistungsträger eingereicht werden können. Aufgaben der Clearingstelle ist, bei Streitigkeiten im Einzelfall zwischen den Beteiligten zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Eine Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe stellt ein geeignetes und vorteilhaftes Instrument für betroffene Leistungsberechtigte dar, um auch außergerichtlich und unbürokratisch zu Einigungen bzw. raschen Lösungen zu finden. Zudem werden somit die oftmals zum Leidtragen für betroffene Bürger*innen langwierigen und teilhabeeinschränkenden Prozesse reduziert.