Haushaltsantrag 25/26: Eigenanteile zum Abruf von Fördermitteln bei Planungs- und Bauvorhaben

Beschlusstext:

Zur Sicherstellung von Eigenanteilen zum Abruf von Fördermitteln bei Planungs- und Bauvorhaben werden 5 Mio. EUR in 2025 und 8 Mio. EUR in 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Angesichts der knapper werdender Haushaltsmittel der Stadt ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln wichtiger denn je. Die maximale Nutzung von Fördermitteln für zentrale Vorhaben wie den geplanten Bildungscampus- und Markthallenkomplex, den Parkbogen Ost, zahlreiche Schulbauvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen und anderes mehr ermöglicht es die begrenzten kommunalen Mittel mit maximaler Wirkung einzusetzen. Angesichts einer dynamischen Förderlandschaft kommt es darauf an, schnell reagieren zu können und die notwendigen Eigenmittel bereitstellen zu können. Es wäre fatal, wenn Projekte trotz vorhandener Fördermittel und vorliegender Antragsvoraussetzungen und Planungen deshalb nicht angegangen werden können, weil keine Eigenmittel bereitstehen. Mit dem deutlich knapper genähten Doppelhaushalt 2025/26 ist davon auszugehen, dass Eigenmittel nicht mehr ohne weiteres durch unterjährige Umschichtungen realisiert werden können. Dementsprechend sollen diese Mittel fest als Posten im Haushalt eingeplant werden.

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