Haushaltsantrag 25/26: Eigenanteile zum Abruf von Fördermitteln bei Planungs- und Bauvorhaben

Beschlusstext:

Zur Sicherstellung von Eigenanteilen zum Abruf von Fördermitteln bei Planungs- und Bauvorhaben werden 5 Mio. EUR in 2025 und 8 Mio. EUR in 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Angesichts der knapper werdender Haushaltsmittel der Stadt ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln wichtiger denn je. Die maximale Nutzung von Fördermitteln für zentrale Vorhaben wie den geplanten Bildungscampus- und Markthallenkomplex, den Parkbogen Ost, zahlreiche Schulbauvorhaben, Klimaanpassungsmaßnahmen und anderes mehr ermöglicht es die begrenzten kommunalen Mittel mit maximaler Wirkung einzusetzen. Angesichts einer dynamischen Förderlandschaft kommt es darauf an, schnell reagieren zu können und die notwendigen Eigenmittel bereitstellen zu können. Es wäre fatal, wenn Projekte trotz vorhandener Fördermittel und vorliegender Antragsvoraussetzungen und Planungen deshalb nicht angegangen werden können, weil keine Eigenmittel bereitstehen. Mit dem deutlich knapper genähten Doppelhaushalt 2025/26 ist davon auszugehen, dass Eigenmittel nicht mehr ohne weiteres durch unterjährige Umschichtungen realisiert werden können. Dementsprechend sollen diese Mittel fest als Posten im Haushalt eingeplant werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Mit dem Haushaltsplanentwurf wurden alle investive Maßnahmen unter Beachtung des erreichten beziehungsweise prognostizierten Umsetzungsstandes mit realistisch zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln untersetzt. Insofern wurde bereits nach dem Grundsatz des effizienten Mitteleinsatzes vorgegangen.

Es wird aktuell nicht von zusätzlichen Fördermitteln ausgegangen, so dass die Finanzierung und Bereitstellung weiterer Eigenmittel nicht zielführend ist. Ein- und Auszahlungen sind darüberhinaus maßnahmenkonkret zu veranschlagen und können deshalb nicht pauschal in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.

Um dennoch möglichst flexibel reagieren zu können, sind im Ergebnishaushalt 2025 Vor-/Planungsmittel in Höhe von 5 Mio. EUR vorgesehen.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

Der Antrag wurde ins reguläre Verfahren verwiesen.

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