Haushaltsantrag 25/26: Einrichtung einer Förderservicestelle zur Unterstützung der Ämter bei der Beantragung von Fördermitteln
Beschlusstext:
Zur Unterstützung der Ämter bei der Beantragung von Fördermitteln werden für die Einrichtung einer Förderservicestelle, die im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung angesiedelt sein soll, 2 VZÄ in 2026 bereitgestellt.
Begründung:
Angesichts der knapper werdenden Haushaltsmittel der Stadt ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln wichtiger denn je. Für die Kommunen werden hunderte Förderprogramme des Freistaats, des Bundes und der Europäischen Union angeboten. Obwohl rund 60 bis 80 Prozent der Maßnahmen im kommunalen Haushalt förderfähig wären, nutzt auch die Stadtverwaltung diese Angebote nicht vollumfänglich. Angesichts einer dynamischen Förderlandschaft ist oft nicht bekannt, dass es für Vorhaben ein passendes Förderprogramm gibt. Zum Teil fehlen Ämtern die Erfahrungen bei der Antragstellung oder werden Formfehler gescheut. Mit einem zentralen Fördermittelservice können die Ämter durch eine systematische Beobachtung der Förderlandschaft sowie gezielte Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt werden. Dadurch kann die Inanspruchnahme von Fördermitteln verbessert werden und finanzieren sich die beantragten Stellen mehrfach.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt
Begründung
Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.
Die Förderlandschaft der Stadtverwaltung ist sehr vielfältig und fachlich komplex (Klima; Energieeffizienz; soziale Integration und sozialer Zusammenhalt; urbaner Lebensraum; Erhalt von Kulturdenkmälern…). Daher gibt es in verschiedenen Ämtern bereits Stellen, deren Aufgabe die Analyse der Förderlandschaft und Akquise passender Förderprogramme, Antragstellung, Bewirtschaftung und Abrechnung ist. Diese wirken fachspezifisch und zielgerichtet.
Die mit dem Haushaltsantrag beantragten Stellen sind nicht förderfähig. Zudem ist der tatsächliche Nutzen nicht kalkulierbar und kann somit nicht als erwarteter Ertrag eingeplant werden.
Aufgrund der angespannten Finanzlage ist ein weiterer Stellenaufbau im Haushalt aktuell nicht abbildbar.