Haushaltsantrag 25/26: Einrichtung einer Förderservicestelle zur Unterstützung der Ämter bei der Beantragung von Fördermitteln
Beschlusstext:
Zur Unterstützung der Ämter bei der Beantragung von Fördermitteln werden für die Einrichtung einer Förderservicestelle, die im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung angesiedelt sein soll, 2 VZÄ in 2026 bereitgestellt.
Begründung:
Angesichts der knapper werdenden Haushaltsmittel der Stadt ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln wichtiger denn je. Für die Kommunen werden hunderte Förderprogramme des Freistaats, des Bundes und der Europäischen Union angeboten. Obwohl rund 60 bis 80 Prozent der Maßnahmen im kommunalen Haushalt förderfähig wären, nutzt auch die Stadtverwaltung diese Angebote nicht vollumfänglich. Angesichts einer dynamischen Förderlandschaft ist oft nicht bekannt, dass es für Vorhaben ein passendes Förderprogramm gibt. Zum Teil fehlen Ämtern die Erfahrungen bei der Antragstellung oder werden Formfehler gescheut. Mit einem zentralen Fördermittelservice können die Ämter durch eine systematische Beobachtung der Förderlandschaft sowie gezielte Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt werden. Dadurch kann die Inanspruchnahme von Fördermitteln verbessert werden und finanzieren sich die beantragten Stellen mehrfach.