Haushaltsantrag 25/26: Engagement von Bürgerschaft und Vereinen im Umweltbereich stärken
Beschlussvorschlag:
Das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Umweltamtes (Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig) wird um je 350.000 EUR in den Jahren 2025 und 2026 ff. erhöht.
Davon wird ein Teilbudget von 200.000 EUR für Fördermittel im Bereich Zero-Waste/Upcycling, ein Teilbudget von 100.000 EUR für nachhaltige Ernährung und 50.000 EUR für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung des Stadtgrüns oder Artenschutzes vorgesehen.
Auch das Förderprogramm „Grün-blaue Infrastrukturen“ wird im Jahr 2025 um 100.000 EUR, und im Jahr 2026 ff. um 250.000 EUR für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur erhöht.
Begründung:
Gerade erfolgreiche Umweltbildungsprojekte wie Restlos, KiJuWe, KrimzKramz oder das Café kaputt e.V. haben enorme Probleme, Fördermittel für die Durchführung ihrer etablierten Arbeit einzuwerben, weil das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Umweltbereich der Stadt Leipzig massiv überzeichnet ist. Das ursprüngliche Ansinnen, für den Bereich eine eigene Zero-Waste-Förderrichtlinie zu schaffen wurde seitens der Verwaltung abgelehnt, stattdessen sollen die Fördermittel über den allgemeinen Fördertopf ausgereicht werden.
Die dort aber unzureichend zur Verfügung stehenden Fördermittel führten dazu, dass Projektanträge trotz guter Bewertung abgelehnt wurden. So musste etwa das Projekt Restlos seine mühsam aufgebauten personellen Ressourcen wieder abbauen, obwohl sich auch über 1.000 Menschen an einer Petition zum Erhalt dieses wertvollen Projektes und seiner Leistungen ausgesprochen hatten.
Auch Vereine, die im Bereich nachhaltiger Ernährung tätig werden und deren Aktivitäten mit den weiteren Teilen des Landwirtschaftskonzeptes mehr in den Blick städtischen Handelns geraten, sollen nicht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Projekte aus dem Umwelt- und Klimabereich geraten. Deshalb sollen (gegenseitig deckungsfähige) Teilbudgets für Zero Waste-Projekte und Ernährungs-Projekte gebildet werden. Eventuell erforderliche Änderungen an der entsprechenden Fachförderrichtlinie werden vorgenommen.
Zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Natur- und Umweltbereich
Die Stadt Leipzig hat sich mit der Leipzig Strategie 2035 zum Ziel gesetzt, die „Grün- und Freiraumqualitäten zu erhalten und gezielt zu verbessern“ (Strategisches Ziel 1 – Lebensqualität steigern), „intakte Ökosysteme als Lebensgrundlage zu erhalten, den städtischen Beitrag für die Erreichung des globalen UN-Biodiversitätsziel zu leisten […] und gleichzeitig Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranzutreiben“ (Strategisches Ziel 5 – Lebensqualität steigern), sowie „die Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements sowie politischer und gesellschaftlicher Teilhabe auszubauen, so dass alle Leipzigerinnen und Leipziger verstärkt die Entwicklung ihrer Stadt aktiv gestalten können“ (Strategisches Ziel 5 – Stadtgesellschaft zusammenhalten).
Um Maßnahmen zur Stärkung des Stadtgrüns gesamtstädtisch voranzubringen, besteht neben den derzeitigen Kapazitäten der Stadtverwaltung ein großes Potenzial in der Stadtbevölkerung, durch bürgerschaftliches Engagement die Entwicklung der Stadt voranzubringen und so die Tätigkeiten der Stadtverwaltung zu ergänzen. Dieses Engagement kann beispielsweise einen großen Hebel darstellen, um Stadtgrün auf nicht-öffentlichen Flächen zu entwickeln und so die Stadt klimaresilienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Umwelt und Naturschutz“ wurden 25 Projekte mit Zuwendungsmitteln von knapp 500.000 EUR unterstützt, durch die Fachförderrichtlinie „grün-blaue Infrastruktur“ wurden gem. Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von ca. 100.000 EUR bewilligt und insgesamt 4 Projekte unterstützt. Die bisherige finanzielle Untersetzung ist bei weitem nicht ausreichend, um ein breites zivilgesellschaftliches Engagement in der Stadt zu fördern. Die bestehenden Fachförderrichtlinien sollten im Zuge der Erhöhung inhaltlich novelliert werden, damit auch das Engagement bzw. freiwillige Maßnahmen auf nicht-öffentlichen Flächen sowie insbesondere den Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt (z. B. Entwicklung von Blühwiesen oder Umstellung auf insektenfreundliche Pflege) gefördert werden können. Die städtische Förderung bürgerschaftlichen Engagements sollte auch solches auf nicht-öffentlichen Flächen in den Fokus nehmen und dabei insbesondere auch Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Umsetzung des Schwammstadtprinzips umfassen.