Haushaltsantrag 25/26: Erhöhung der Steuereinnahmen durch die Einführung der Grundsteuer C
Beschlusstext:
Zur Erarbeitung des Baulückenkatasters im Zuge der Einführung der Grundsteuer C werden im Dezernat VII 2,0 VZÄ organisiert.
Der Ansatz für Einnahmen aus der Grundsteuer C wird im Haushaltsjahr 2026 um 1.890.000 EUR erhöht.
Begründung:
Mit einer Einführung der Grundsteuer C sind höhere Einnahmen verbunden. Aufgrund der
fehlenden Berechnungsgrundlagen, kann die Höhe zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. Die Antragsteller*innen gehen von mindestens 2.000 unverzüglich bebaubaren Grundstücken zu durchschnittlich je 1.000 qm aus, von denen ein Viertel durch Ausnahmen befreit ist. In Anlehnung an das Hamburger Modell sind dadurch Mehreinnahmen von 1.260 EUR pro Grundstück (Differenzbetrag zur bisherigen Festsetzung) zu erwarten.
Hintergrund Berechnung
Leipziger Hebesatz 450 EUR
Grundstücksgröße 1.000 qm x 0,04 EUR=40 EUR Grundsteuermessbetrag (Hamburger Satz, prüfen!)
Nach Hamburger Vorbild Achtfacher Hebesatz C: 3.600 EUR
3.600 EUR x 40 EUR
= 1.440 EUR
abzgl. 180 EUR normaler Hebesatz B
= 1.260 EUR