Haushaltsantrag 25/26: Erhöhung des Budgets zur Förderung interkultureller Projekte und von Migrant*innenorganisationen

Beschlussvorschlag

Das Budget zur Förderung interkultureller Projekte und von Migrant*innenorganisationen im Referat für Migration und Integration wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 50.000 EUR (zusätzlich zum Inflationsausgleich von 2,5 %) erhöht.  

Begründung

Leipzig ist eine offene, interkulturelle und von Migrant*innen mitgestaltete und belebte Stadt. Durch Kriege, (Klima-)Krise(n), Vertreibung, politische Verfolgung und das Erstarken von autoritären politischen Systemen sind immer mehr Menschen auf der Flucht und der Suche nach Schutz. Beim Referat für Migration und Integration können Leipziger Vereine, Einrichtungen und Migrant*innenorganisationen eine Förderung für interkulturelle Projekte beantragen – ein sehr wichtiger und essenzieller Baustein, um das Ankommen, Leben und Mitgestalten der Migrant*innen in unserer Stadt zu ermöglichen und zu vereinfachen.

In Leipzig hat sich die Zahl der bei uns lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2019 bis 2023 um ca. 5% auf 20,1 % der Gesamtbevölkerung erhöht, die Zahl steigt kontinuierlich. Umso wichtiger ist es also, dass interkulturelle Projekte und Migrant*innenorganisationen weiterhin ausreichend Handlungs- und Durchführungsmöglichkeiten haben, um den hier ankommenden Menschen ein gutes Leben zu bieten, zu helfen, Integrationsarbeit zu leisten und politische Bildungsarbeit in die Gesamtbevölkerung zu bringen.

In den Haushaltsjahren 2023/2024 betrug das Förderbudget des Referats Migration und Integration 126.500 EUR p. a., davon 5.000 EUR für den Verfügungsfonds, was einem allgemeinen Förderbudget von 121.500 EUR pro Jahr entspricht. Die von Vereinen, Verbänden und Organisationen beantragte Summe liegt bei knapp 400.000 EUR, also einem Vielfachen von dem, was bewilligt werden konnte. Die beantragten Fördersummen an das Referat für Migration und Integration liegen seit Jahren deutlich über dem zur Verfügung stehenden Budget. Daher ist es unumgänglich, das Budget anzupassen, weshalb wir eine Erhöhung um 50.000 EUR zusätzlich zum Inflationsausgleich von 2,5 % beantragen.  

Zurück