Haushaltsantrag 25/26: Erinnerungs- und Demokratiearbeit der Stiftung Friedliche Revolution in Leipzig stärken
Neufassung vom 4. Februar 2025:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Zur institutionellen Förderung der Stiftung Friedliche Revolution wird das Budget der „Fachförderrichtlinie zur Stärkung demokratischer Bildung, Förderung
zivilgesellschaftlicher Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ in den Haushaltsjahren 2025 um 50.000 EUR und in 2026 um 100.000 EUR erhöht.
Begründung
In den vergangenen 15 Jahren ihres Bestehens hat die Stiftung Friedliche Revolution in vielfältiger und herausragender Weise zur Erinnerung und Würdigung des Leipziger Herbst ‘89 beigetragen. Diese Erinnerungsarbeit an einen aus heutiger Sicht besonders glücklichen Moment deutscher Geschichte, wird in den kommenden Jahren immer wichtiger werden, um die Ereignisse und ihre Bedeutung den kommenden Generationen zu vermitteln, die nicht Zeitzeug*innen der Ereignisse sind. Neben der Erinnerungsarbeit ist es wichtig, die Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit der Bürgerrechtsbewegung in die Zukunft weiterzutragen, um das Erbe der Friedlichen Revolution lebendig zu halten.
Beschlussvorschlag:
Der Stiftung Friedliche Revolution werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 100.000 EUR im Sinne einer institutionellen Förderung ausgereicht. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt. Diese Förderung im Sinne einer Basisförderung soll die wichtige Arbeit der Stiftung verstetigen.
Begründung:
In den vergangenen 15 Jahren ihres Bestehens hat die Stiftung Friedliche Revolution in vielfältiger und herausragender Weise zur Erinnerung und Würdigung des Leipziger Herbst ‘89 beigetragen. Diese Erinnerungsarbeit an einen aus heutiger Sicht besonders glücklichen Moment deutscher Geschichte, wird in den kommenden Jahren immer wichtiger werden, um die Ereignisse und ihre Bedeutung den kommenden Generationen zu vermitteln, die nicht Zeitzeug*innen der Ereignisse sind. Neben der Erinnerungsarbeit ist es wichtig, die Bürgerrechts - und Menschenrechtsarbeit der Bürgerrechtsbewegung in die Zukunft weiterzutragen, um das Erbe der Friedlichen Revolution lebendig zu halten.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Die Bedeutung der Arbeit der Stiftung Friedliche Revolution (SFR) wird in hohem Maße anerkannt. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewahrung und Vermittlung der Erinnerung an die Friedliche Revolution und die damit verbundenen historischen Prozesse. Durch ihre vielfältigen Projekte trägt die Stiftung ebenfalls aktiv zur Aufklärung und zum Dialog über Demokratie, Freiheit und die Werte der Friedlichen Revolution bei. Ihre Arbeit spielt eine zentrale Rolle im Erhalt des kollektiven Gedächtnisses und der kulturellen Identität Leipzigs, insbesondere auch bei den Entwicklungen für das Freiheits- und Einheitsdenkmal Leipzig. Mit der Vorlage VIII-DS-00270 „Ergebnisse des künstlerischen Wettbewerbsverfahrens und Planungsbeschluss zur Umsetzung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig“, die den Stadtrat vermutlich in der Ratsversammlung Januar 2025 erreichen wird, soll die SFR vorbehaltlich des Ratsbeschlusses beauftragt werden, die Stadt durch eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit für das Denkmal zu unterstützen und die begleitende Kommunikations- und Vermittlungsarbeit für die Jahresscheiben 2025/2026 fortzuführen. Bei Beschluss sollen 75.000 EUR p.a. bereitgestellt werden.
Inhaltich unabhängig muss der Antrag aufgrund der derzeitigen Haushaltslage abgelehnt werden. Die Förderung freier Träger im Bereich Kunst und Kultur ist in der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) geregelt. Laut Punkt 6 (Bewilligungsverfahren) entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Vergabe der Kulturfördermittel ist die Entscheidungsbefugnis auf das Kulturamt übertragen, welches im Benehmen mit dem Fachausschuss Kultur handelt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage gibt es zudem keine Spielräume für Neuaufnahmen in die Institutionelle Förderung. Der Fördervorschlag für das Verfahren 2025 wurde dem Fachausschuss Kultur am 29.11.2024 übergeben.
Insofern können Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen der SFR derzeit nicht weiter ausgebaut werden.