Haushaltsantrag 25/26: Finanzielle Aufstockung des Budgets Erinnerungskultur

Beschlussvorschlag

Für das Budget Erinnerungskultur werden dem Kulturamt in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 150.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Aus diesem Budget werden Maßnahmen zur Umsetzung des erinnerungspolitischen Konzepts mit den dazugehörigen Formaten sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Leipziger Erinnerungskultur finanziert. Innerhalb des Budgets werden folgende Projekte in entsprechender Höhe finanziert:

  • Gedenken an politisch motiviertes Unrecht im Gebäudekomplex Riebeckstraße, VI-A-05387-NF-03, 16.05.2018
  • Leipzig erinnert an die Pädagogin und Publizistin Maria Grollmuß, VII-A-02442-NF-02, 24.06.2021
  • Erinnern an das ehemalige Durchgangsheim Leipzig-Connewitz bzw. Heiterblick, VII-A-06721, 13.04.2022
  • Jährliche Erinnerung an das Novemberpogrom und die Folgen der Gewaltaktionen rund um den 9. November 1938, insbesondere durch die Erinnerung an die früheren Synagogen und Bethäuser im Leipziger Stadtraum
  • Weiterentwicklung der Erinnerung an die Opfer von Zwangsarbeit in Leipzig

Begründung

Die Erinnerungskultur in Leipzig ist ein lebendiger Teil unseres kulturellen Lebens, der unserer Stadt einen besonderen Dienst erweist. Denn nur wer seine Geschichte kennt, kann die Zukunft gestalten. Dazu gehört auch die lebendige Erinnerung an geschehenes Unrecht, ausgeübte Gewalt und begangene Verbrechen. Die zahlreichen Erinnerungsinitiativen der Leipziger Zivilgesellschaft zeigen den hohen moralischen Anspruch unserer Bürgerschaft und verkörpern in besonderer Weise ihren Wunsch nach einem harmonischen und gewaltfeien Zusammenleben in unserer Stadt. Es ist unsere Aufgabe diese mit allen Kräften zu unterstützen.

Das Referat Strategische Kulturpolitik hat in den Jahren 2023 und 2024 die Umsetzung einiger Ratsbeschlüsse begonnen, jedoch nicht zu Ende führen können. Das derzeit eingeplante Budget reicht nicht für die Umsetzung aller Beschlüsse aus. Angefangene Projekte sollten nicht ins Leere laufen, sondern angemessen zu Ende geführt werden.

Für eine sachgemäße Umsetzung des Konzepts „Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“, das am 16. November 2023 vom Stadtrat beschlossen wurde, und die angemessene Ausführung und Fertigstellung der bereits begonnenen Projekte benötigt das Referat Strategische Kulturpolitik in beiden Haushaltsjahren mehr finanzielle Mittel.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Alternativvorschlag der Verwaltung

Der Forderung, für das Budget Erinnerungskultur des Referats Strategische Kulturpolitik in den Jahren 2025/2026 jeweils zusätzlich 150.000 EUR zur Verfügung zu stellen, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zugestimmt.

Alternativ wird vorgeschlagen, die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 vorgesehenen Mittel i.H.v. 50.000 EUR zur Umsetzung des erinnerungspolitischen Konzeptes mit den dazugehörigen Formaten zu nutzen.

Begründung

Als Alternativvorschlag wird vorgeschlagen, die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 pro Jahr vorgesehene 50.000 EUR im Budget Erinnerungskultur einzusetzen. Zudem können eventuelle Restmittel aus dem Budget Erinnerungskultur aus dem Jahr 2024 verwendet werden, da diese aktuell aus Kulturraumgeldern des Freistaates Sachsen finanziert werden und damit vom Grunde her übertragbar wären. Mit den Mitteln ist eine Umsetzung des Konzeptes Erinnerungskultur auf weiterhin qualitativ hohem Niveau in den kommenden beiden Jahren möglich. Im Etatentwurf 2025/26 sind zudem die Mittel zur Weiterführung der Maßnahmen Capa-Haus, Alter Israelitischer Friedhof und Sporthistorische Route eingestellt. Das Ziel der Stadtverwaltung ist aktuell -  unter anderem mit denen dem Stadtrat bekannten Maßnahmen zur Stellensperrungen und Stellenwandlung - einen ausgeglichenen und damit durch die Landesdirektion genehmigungsfähigen Haushalt zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vorzulegen. Dieses Ziel hat auch Priorität für das Fachdezernat. Nur so kann die Gestaltungsfähigkeit der Stadt Leipzig erhalten bleiben. Verbunden mit dem Verweis auf derzeit nicht einschätzbaren Haushaltslage bei Bund und Freistaat Sachsen und den finanziellen Folgen für die Kommunen unterbreitet die Verwaltung den Alternativvorschlag.
t 2019 insgesamt 48 Mehrbedarfsstellen erhalten, um u. a. die oben erwähnte Mobilitätsstrategie 2030 umzusetzen. Weiterhin befindet sich das MTA derzeit in einem Umstrukturierungsprozess einschließlich eines generellen Prozesses von Organisationsuntersuchungen, für deren Ergebnisse Vorsorge über den Pool „Organisa­tionsuntersuchungen“ getroffen wurde. Im Lichte der Ergebnisse der Organisationsunter­suchungen muss letzten Endes die Dezernatsleitung eine Priorisierung aller Aufgaben des Amtes vornehmen; mit einer vorzeitigen Priorisierung bestimmter Aufgaben sollte dem nicht vorgegriffen werden.

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