Haushaltsantrag 25/26: Finanzielle Untersetzung des beschlossenen Änderungsantrages zum Gleichstellungsaktionsplan 2024-27
Ursprünglicher Beschlussvorschlag
Dem Referat für Gleichstellung von Frau und Mann werden zur Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages zum Gleichstellungsaktionsplan (VII-DS-09799-ÄA-01) im Haushaltsjahr 2026 60.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dem Sozialamt werden im PSP – Element Fördermittel zur Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages zum Gleichstellungsaktionsplan (VII-DS-09799-ÄA-01) im Haushaltsjahr 2026 100.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung
Der Änderungsantrag unserer Fraktion zum Gleichstellungsaktionsplan wurde am 20.06.2024 mit breiter Mehrheit (38/13/0) beschlossen. Der Beschluss erfolgte nach der Anmeldefrist der Ämter und Dezernate für den Haushaltsplan 2025/26, sodass die benötigten Mittel nicht mehr für den Doppelhaushalt eingeplant werden konnten.
Die Umsetzung des Beschlusspunkt 1 erfolgt kostenneutral innerhalb des Budgets des Amtes für Jugend und Familie bzw. im Rahmen des Aufbaus eines Kommunalen Gewaltschutzzentrums.
Für den Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrages zur Konzeption und Durchführung einer niedrigschwelligen Print- und Digitalmedienkampagne zum Thema Gewalt gegen queere Menschen werden 60.000 € benötigt.
Für den Beschlusspunkt 3 zur besseren Versorgung von Betroffenen mit Beratungsleistungen sowie zur Prävention von häuslicher Gewalt an Männern - Maßnahme zur Beratung gewaltbetroffener Männer werden 100.000 € benötigt.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Für den Doppelhaushalt 2025/26 wird die finanzielle Untersetzung zur Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages zum Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 abgelehnt.
Begründung
Die finanzielle Lage der Stadt Leipzig erfordert eine stringente Priorisierung der Haushaltsmittel. Angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen im Ergebnishaushalt und der Notwendigkeit, Pflichtaufgaben abzusichern, ist eine Erweiterung der freiwilligen Leistungen derzeit enorm herausfordernd. Dennoch wird anerkannt, dass die Anliegen des Antrags wichtige gesellschaftliche Themen adressieren.
Die Prävention von Gewalt an queeren Menschen wird im Rahmen der bestehenden Maßnahmen des Handlungsfelds „Leipzig als sichere Stadt“ adressiert. Maßnahme 2.3 zur Entwicklung eines kommunalen Gewaltpräventionskonzeptes und Maßnahme 2.7, die Bildungsangebote für geschlechterreflektierende Pädagogik umfasst, bieten geeignete Ansätze. Sie tragen dem integrativen Ansatz der Gleichstellungsarbeit der Stadt Leipzig Rechnung.
Die Maßnahme 2.8 bietet Schutzmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer, während Maßnahme 2.10 gezielt auf die Beratung von Gewaltausübenden abzielt, um gewaltfreie Handlungsstrategien zu fördern und Opfer nachhaltig zu schützen. Die bestehenden Angebote stellen wichtige Grundlagen bereit. Eine stärkere, integrative Nutzung und Weiterentwicklung vorhandener Strukturen kann bestehende Lücken adressieren und die Angebotslandschaft inklusiver gestalten.
Neufassung vom 6. März 2025 mit neuem Titel: Beratung und Prävention zum Schutz von Männern vor häuslicher Gewalt
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Dem Sozialamt werden Mittel in Höhe von 100.000 € zur Förderung einer Beratungsstelle zur Prävention von häuslicher Gewalt an Männern im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Männerschutzwohnung in Leipzig bietet gewaltbetroffenen Männern Schutz und Beratung. Im Jahr 2024 wurden dort 23 Personen beraten, während 63 Personen hauptsächlich aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen werden mussten. Viele dieser abgewiesenen Personen haben Beratungsbedarf und benötigen geschützte Unterbringung. Die Männerschutzwohnung kann die Nachfrage nicht decken, gleichzeitig ist das Angebot nicht ausreichend bekannt. Die bisherige ambulante Beratung ist kein selbständiges Beratungsangebot, sondern Teil der Arbeit in der Schutzwohnung. Damit sind die Beratungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Eine eigenständige Beratungsstelle für Männer könnte die Prävention häuslicher Gewalt verbessern und längere Beratungsprozesse ermöglichen.
Die Beratungsstelle für gewaltbetroffene Männer wurde als Teil des Gleichstellungsaktionsplans vom Stadtrat mit breiter Mehrheit (38/13/0) im Juni 2024 so beschlossen, konnte jedoch bisher nicht finanziell untersetzt werden.
Diese Neufassung ersetzt den Haushaltsantrag VIII-HP-10234. Der Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrages zum Gleichstellungsaktionsplan kann laut Informationen des Gleichstellungsbeirats haushaltsneutral aus dem Budget des Referats für Gleichstellung umgesetzt werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
mit 29/17/20 Stimmen angenommen