Haushaltsantrag 25/26: Fortführung der Förderung der Kommunalen Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
Beschlussvorschlag
Die Förderung von 2 VZÄ in der Kommunalen Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking wird im Jahr 2026 fortgeführt, der kw-Vermerk gestrichen. Die Aufwendungen für den von der Stadt Leipzig zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von jährlich maximal 8.947 EUR sowie der Mehrbedarf in Höhe von 22.100 EUR in 2026 werden erbracht.
Begründung
Die KIS (Kommunale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking) steht allen Erwachsenen in Leipzig zur Seite, die häusliche Gewalt erfahren, von Stalking betroffen sind, deren Kinder Gewalt ausgesetzt sind oder die sich als Unterstützer*innen für Betroffene engagieren. Die Interventionsstelle bietet betroffenen Personen schnelle und niedrigschwellige Unterstützung. Gerade in akuten Krisensituationen benötigen Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking verlässliche Anlaufstellen, um Schutz, Beratung und Unterstützung zu erhalten. Die Stadt Leipzig hat eine rechtliche und moralische Verpflichtung, die unveräußerlichen Menschenrechte und das Wohlergehen ihrer Bürger*innen zu schützen (siehe Umsetzung der Istanbul-Konvention). Insbesondere bei häuslicher Gewalt und Stalking, die oft im Verborgenen stattfinden, ist eine aktive Unterstützung durch ein breites Netzwerk an (auch öffentlichen) Anlaufstellen essenziell. Häusliche Gewalt und Stalking haben nicht nur schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sondern belasten auch das Gesundheitssystem, die Justiz und den Arbeitsmarkt. Präventive Maßnahmen und Interventionen helfen sowohl Menschenleben zu schützen als auch die Entstehung hoher gesellschaftlicher Kosten zu vermeiden, indem sie eskalierende Situationen durchbrechen.
Die Nachfrage nach Unterstützung durch Beratungs- und Interventionsstellen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Erst in 2024 wurde die Kommunale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking eingerichtet und mit Stellen ausgestattet, unter anderem, um bestehende, überlastete Strukturen zu entlasten. Auch bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates der Stadt Leipzig wurde der Bedarf an Beratung und Intervention im Feld häusliche Gewalt und Stalking eindeutig festgestellt. Die Weiterförderung der in 2024 geschaffenen Stellen auch über das Jahr 2025 hinaus gewährleistet, dass auch zukünftig ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, um wirksame Prävention zu leisten und häusliche Gewalt und Stalking aktiv zu bekämpfen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird bereits berücksichtigt, da das Anliegen dem bereits laufenden Verwaltungshandeln entspricht.
Begründung
Im Jahr 2024 wurde die Kommunale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking am Gesundheitsamt etabliert, um dem gestiegenen Beratungsbedarf Rechnung zu tragen. Eine Finanzierung wurde über die „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt“ beantragt und ist für einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen.
Der hierfür erforderliche jährliche Eigenanteil der Kommune sowie der im HH-Antrag benannte Mehrbedarf sind im Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 berücksichtigt. Die Umsetzung des Vorhabens ist daher bereits laufendes Verwaltungshandeln.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
Der Antrag wurde als bereits berücksichtigt zur Kenntnis genommen und hat sich damit erledigt.